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Unfall beim Rückwärtsfahren: Wer hat Schuld?

ID: 1770325


(ots) - Rückwärtsgang einlegen und raus aus der Parklücke - doch was
ist, wenn jetzt ein Unfall geschieht? Was die meisten Autofahrer nicht wissen:
Wenn es im Rückwärtsgang kracht, bekommt der Rückwärtsfahrer in den meisten
Fällen mindestens eine Teilschuld zugesprochen. "Bei Unfällen in der
Rückwärtsbewegung gilt nach der Straßenverkehrsordnung eine besondere
Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden - bei Unfällen spricht daher der
Anscheinsbeweis zunächst gegen ihn", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin der
R+V24-Versicherung. "Das heißt, man hat zunächst voll Schuld. Dem anderen
Verkehrsteilnehmer muss eine mögliche Mitschuld erst nachgewiesen werden."

Wie hoch die Schuld der einzelnen Parteien dann rechtlich zu bewerten ist, hängt
natürlich stets vom Einzelfall ab. Dabei spielen beispielsweise die
Geschwindigkeiten der Beteiligten eine Rolle, ebenso die Straßen- und
Verkehrssituation. "Autofahrer sollten generell vermeiden, an unübersichtlichen
Stellen wie Kurven oder vor einem Hügel rückwärts zu fahren", rät Jost. "Handelt
ein Fahrer extrem fahrlässig, kann es unter Umständen passieren, dass die
Kaskoversicherung für den Schaden am eigenen Auto nicht aufkommt." Dies gilt zum
Beispiel dann, wenn der Autofahrer im dichten Stadtverkehr mit hoher
Geschwindigkeit über eine längere Strecke zurückfährt und dabei mit einem
anderen Auto zusammenprallt.

Nach Straßenverkehrsordnung ist Rückwärtsfahren zwar erlaubt - aber nur gegen
die Fahrtrichtung und wenn Autofahrer sich dabei so verhalten, dass sie andere
Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. "Autofahrer sollten vorsichtig und langsam
fahren und einen guten Rundumblick haben." Dabei ist es ratsam, Innen- und
Außenspiegel aktiv zu nutzen - auch akustische Signale oder Rückfahrkameras
helfen Autofahrern dabei, Gegenstände oder Menschen hinter sich zu erkennen.




"Beim Einparken kann auch ein Einweiser hilfreich sein", sagt Jost.

Autobahn: Rückwärtsfahren strengstens verboten

Auf der Autobahn gilt strengstes Rückwärtsfahrverbot, denn das ist
hochgefährlich. Entsprechend fällt die Strafe aus: Beim Zurücksetzen in einer
Ein- oder Ausfahrt sind 75 Euro fällig, plus 1 Punkt in der Flensburger
Verkehrssünderkartei - im rollenden Verkehr muss der Autofahrer bei
rücksichtslosem Rückwärtsfahren mit 3 Punkten rechnen. Außerdem kann die
Fahrerlaubnis entzogen und eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt
werden. Auch in Einbahnstraßen gelten besondere Regelungen: Hier dürfen Fahrer
den Rückwärtsgang nur zum Ein- oder Ausparken einlegen.



Pressekontakt:
R+V24
Harika Kern
c/o Arts & Others Communication GmbH
Daimlerstraße 12 / D-61352 Bad Homburg v.d.H.
Telefon +49 (0) 61 72 / 90 22 - 108 / Fax - 119

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Datum: 13.11.2019 - 11:34 Uhr
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