Keine Experimente: Moderne Vergütung statt Einheits-Bürokratie
(ots) - Für eine moderne Vergütung der ambulanten ärztlichen Versorgung
soll die von der Bundesregierung berufene wissenschaftliche Kommission bis Ende
2019 Vorschläge unterbreiten. In einer gemeinsamen Erklärung erläutern die
Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und der Verband
der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, wie dieses Ziel des
Koalitionsvertrages in der Praxis am besten erreicht werden kann:
Jedes Vergütungssystem soll eine gute ärztliche Versorgung ermöglichen.
Politisch motivierte Experimente mit einer Einheits-Gebührenordnung würden der
Realität der komplexen medizinischen Leistungen und Möglichkeiten nicht gerecht.
Sie gingen letztlich auf Kosten der Qualität und damit zu Lasten der Versorgung
der Patienten.
Für die von gesetzlich und privat Versicherten gemeinsam in Anspruch genommene
medizinische Versorgung in Deutschland bringt es spürbare Vorteile, dass im
Hintergrund zwei unterschiedliche ärztliche Vergütungssysteme wirken, die sich
sehr gut ergänzen. Durch den Wettbewerb von GKV und PKV erfüllen die
Vergütungssysteme eine gegenseitige Korrektivfunktion, was die Versorgung
deutlich verbessert. Von diesem Qualitätsgewinn profitieren alle Patienten.
Die Bundesregierung ist deshalb gut beraten, wenn sie dem Leitsatz des
Koalitionsvertrags gerecht wird: "Sowohl die ambulante Honorarordnung in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der
Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden."
Zur Modernisierung der GOÄ liegt bereits ein umfassendes Konzept vor. Der
gemeinsam von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe entwickelte Vorschlag umfasst den
neuesten Stand der Technik, garantiert eine rasche Integration zukünftiger
medizinischer Innovationen und stärkt die "sprechende Medizin", also die
persönliche Zuwendung der Ärzte zu ihren Patienten.
Im Interesse der Patienten sollte auch der "Einheitliche Bewertungsmaßstab"
(EBM) - das Vergütungssystem der GKV - weiterentwickelt werden. Das gilt z.B.
für die EBM-typische Quartalsvergütung, wonach viele Behandlungen nur mit einer
festen Honorarsumme für das ganze Quartal bezahlt werden, unabhängig von der
Häufigkeit der Arztkontakte. Diese Quartalssystematik - und nicht die
Privatpatienten - sind eine Ursache für Wartezeiten im System der GKV.
Reformen sowohl innerhalb des Vergütungssystems der GKV als auch des Systems der
PKV sind nicht nur möglich, sondern auch geboten. Nicht eine politisch
motivierte Vereinheitlichung der Vergütungssysteme, sondern die differenzierte
Fortentwicklung von EBM und GOÄ sind notwendig, um unser Gesundheitssystem auf
die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die guten Fortschritte bei der
Entwicklung der neuen GOÄ zeigen, dass dies gelingen kann.
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Datum: 13.11.2019 - 10:31 Uhr
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