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Sieg der PIRATEN im Rechtsstreit gegen den VSGE

ID: 1770071


(ots) - In einem Urheberrechtsstreit mit dem Verband zum
Schutz des geistigen Eigentums hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu
Gunsten der Piratenpartei Hessen entschieden.

Es begann im Dezember 2016. Die Piratenpartei Hessen wurde durch anwaltliches
Schreiben vom Verband zum Schutz des geistigen Eigentums, kurz VSGE, wegen einer
Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Der Grund: Die falsche Kennzeichnung eines
durch die Creative-Common-Lizenz geschützten Bildes. Die Forderungen der VSGE
beliefen sich auf zukünftige Unterlassung, Zahlung von Schadensersatz und
Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Am 06. Februar 2017 erhob die Piratenpartei Hessen gegen die VSGE negative
Feststellungsklage. Sie wollte feststellen lassen, dass die Abmahnung nicht
berechtigt war und die dort geltend gemachten Ansprüche nicht bestanden.

Der Frankfurter Stadtverordnete Herbert Förster erklärt hierzu: "In diesem Fall
wurden wir mit 1800 Euro abgemahnt. Der Urheber des Bildes bekam von dem
Abmahnverein davon pauschal 50 Euro. Solche Geschäftsmodelle mißbrauchen die
Urheber, um sich durch ihre Werke ohne rechtliche Grundlage zu bereichern.
Dieses Urteil ist richtungsweisend für zukünftige Fälle. Außer der Piratenpartei
sehe ich niemanden, der bereit ist, das Urheberrecht im Sinne der Urheber zu
gestalten."

Das Landesgericht Frankfurt am Main entschied am 16. August vergangenen Jahres
zu Gunsten der Piratenpartei Hessen. Der VSGE sei hinsichtlich des
Unterlassungsanspruchs nicht aktiv legitimiert. Der Unterlassungsanspruch stehe
dem Urheber zu und könne auch nicht an einen Dritten abgetreten werden. Außerdem
stehe dem VSGE auch der Schadensersatzanspruch nicht zu. Die vom Anwalt des VSGE
genannte Höhe der Schadensersatzzahlung bezog sich auf die MFM-Sätze. Da nie
dargelegt worden war, dass der Fotograf des Bildes Berufsfotograf sei, könne der




Verband sich nicht auf diese Sätze beziehen.

Kurz nach der Verkündung des Urteils legte der VSGE Berufung ein. Am 22. Oktober
2019 hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun diese Berufung zurückgewiesen.

"Damit sind die dubiosen Geschäftsmodelle eines im wahrsten Sinne des Wortes
Abmahnvereins ein für alle Mal vom Tisch", kommentiert Dr. Aljoscha Kreß,
politischer Geschäftsführer der PIRATEN Hessens. "Uns geht es nicht darum, einen
Urheber um seine Reputation zu prellen oder provokant zu raubmordkopieren. Das
Urheberrecht darf prinzipiell nicht als Rechtfertigung für massenhafte
Abmahnungen missbraucht werden, um dadurch einen neuen Einkommensstrom für einen
zum Beispiel als Interessenverband getarnter Industriezweig zu generieren", so
Kreß weiter.



Pressekontakt:
Yasmin Schulze
- Pressesprecherin -
der Piratenpartei Hessen
Pflugstr. 9a
10115 Berlin
E-Mail: presse(at)piratenpartei-hessen.de
ODER
E-Mail: yasmin.schulze(at)piratenpartei-hessen.de
Tel.: 0176 / 95503471

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 12.11.2019 - 18:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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