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BERLINER MORGENPOST: Rollerflut gehört eingedämmt / Kommentar von Thomas Fülling zu E-Scootern

ID: 1769275


(ots) - Kurzform: Notwendig ist, die Zahl der Leihräder und E-Scooter
klar zu begrenzen. Dazu muss Berlin nach Bremer Vorbild das Aufstellen als
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes bewerten, die kostenpflichtig beantragt
werden muss. Jeder Wirt, jeder Kioskbetreiber, der im Sommer Tische und Stühle
vor die Tür stellen will, unterliegt dieser Regel. Warum das bei den eindeutig
kommerziell agierenden Scooter-Verleihern anders sein soll, bleibt das Geheimnis
des Senats.

Der vollständige Kommentar: Es ist schon erstaunlich: Ein Senat, der derzeit
versucht, alle möglichen Lebensbereiche - von der Stromversorgung über den
Späti-Verkauf bis zum Wohnungsmarkt - staatlich streng zu reglementieren, lässt
ausgerechnet auf den Gehwegen ungebremste Anarchie zu. Vor allem in Berlins
historischer Mitte, aber auch am Kudamm oder in Kreuzberg behindern Leihräder
und Roller diejenigen am Fortkommen, für die die Bürgersteige eigentlich
vorgesehen sind. Und gerade die Schwächsten unter ihnen, also kleine Kinder,
blinde, sehschwache und alte Menschen, sind durch die kreuz und quer
abgestellten Roller besonders gefährdet. Mittlerweile sollen bereits rund 15.000
E-Scooter von sechs Anbietern auf Berlins Gehwegen stehen. Vier weitere Firmen
haben angekündigt, ihre Gefährte zu Tausenden auch noch in der Stadt
aufzustellen. Bei Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) scheint nach Monaten
der Untätigkeit das Problem langsam anzukommen. Ihre Verwaltung macht jetzt
erstmals konkrete Vorgaben, wie Lastenräder und E-Roller geordnet abgestellt
werden können. Dazu sollen die Bezirke besonders gekennzeichnete Zonen am
Straßenrand einrichten. Bis zu fünf Autostellplätze pro Roller-Parkplatz sollen
dafür wegfallen. Der Straßenumbau erfolgt auf Kosten der Steuerzahler. Eine
echte Problemlösung ist das jedoch nicht. Notwendig ist, die Zahl der Leihräder




und E-Scooter klar zu begrenzen. Dazu muss Berlin nach Bremer Vorbild das
Aufstellen als Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes bewerten, die
kostenpflichtig beantragt werden muss. Jeder Wirt, jeder Kioskbetreiber, der im
Sommer Tische und Stühle vor die Tür stellen will, unterliegt dieser Regel.
Warum das bei den eindeutig kommerziell agierenden Scooter-Verleihern anders
sein soll, bleibt das Geheimnis des Senats.



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Datum: 09.11.2019 - 22:53 Uhr
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