EU-Führerschein: So lässt sich die MPU-Abzocke umgehen
(ots) - Sie ist berüchtigt und gefürchtet: die medizinisch-psychologische
Untersuchung, mit der die Fahreignung überprüft werden soll. Was in der Theorie
wie eine harmlose Sicherheitsmaßnahme klingt, um chronisch kranke Trinker und
uneinsichtige Verkehrsgefährder von der Straße fernzuhalten, entwickelt sich für
viele Normalbürger zur nervenaufreibenden Odyssee. Die Vorbereitungen für einen
"Idiotentest" sind aufwendig und kostenintensiv. Überstanden ist die Prozedur
meist erst nach Monaten oder gar Jahren, viele scheitern ganz. Die
Durchfallquote ist hoch: Mehr als zwei Drittel der jährlich erstellten Gutachten
fällt negativ aus, wird überhaupt ein positiver Bescheid erteilt, handelt es
sich dabei in der Regel um einen Wiederholungsversuch. Für die zuständigen
Behörden bleibt der MPU ein lukratives Geschäft, aus der großen Zahl an erneuten
Versuchen lässt sich leicht Profit schlagen. Den Löwenanteil der MPU-Betroffenen
machen Verkehrsteilnehmer aus, die durch Trunkenheit aufgefallen sind - dabei
ist es egal, ob sie dabei hinter dem Steuer eines Autos oder auf dem Fahrrad
saßen.
Prüfer und Berater profitieren von hoher Durchfallquote
Die Frage, warum die MPU so unverhältnismäßig streng konzipiert ist, hat sich
vermutlich schon jeder Betroffene gestellt. Die Vorbereitung geht ins Geld:
Anwälte und Verkehrspsychologen verlangen zum Teil dreistellige Beträge pro
Stunde. So entstehen schnell Unkosten von mehreren tausend Euro pro Versuch. Der
Fehler liegt dabei im System: Die MPU Branche ist in privater Hand und damit auf
Profit ausgerichtet. Private Kurse bereiten trotz hoher Kosten nicht genügend
auf den Test vor, viele fallen auch noch nach mehreren Kursen und Versuchen
durch. Experten raten ganz von Vorbereitungskursen ab: Der Markt ist ungeregelt,
Abzocke an der Tagesordnung. Wegen häufigen Missbrauchs wurde MPU-Stellen
untersagt, selbst Vorbereitungskurse zu geben - dieses Loch in den Kassen wird
mit besonders harten Prüfungen kompensiert. Unter diesen Umständen ist ein
Bestehen nahezu unmöglich. Solange die Begutachtungsstellen einen finanziellen
Anreiz haben, möglichst wenige positive Gutachten zu erstellen, sind Fahrer
weiterhin gezwungen, auf Ausweichmöglichkeiten zu setzen.
Alternative: Führerschein aus dem EU-Ausland
Kein Wunder also, dass viele Betroffene verzweifelt nach einem Weg suchen, die
MPU zu umgehen. Hier geht der Trend zum EU Führerschein aus dem Ausland. Dabei
helfen spezialisierte Dienstleister wie die EU Vermittlungsagentur
"nie-wieder-mpu.de". Sie ermöglicht es ihren Kunden, ihre Fahrprüfung in Ungarn
zu absolvieren. Dafür organisiert die Agentur den Auslandsaufenthalt und
arbeitet mit Behörden zusammen, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Der so erworbene EU-Führerschein ist uneingeschränkt in Deutschland gültig. Das
ist nicht nur mit weniger Stress verbunden als der zeitintensive MPU-Prozess,
sondern auch bedeutend günstiger, als die Untersuchung und die
Vorbereitungskurse immer wieder zu wiederholen.
Bundesverwaltungsgericht erkennt EU-Führerschein an
Marc N. Wandt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und einer der führenden Experten zum
Thema EU-Fahrerlaubnisrecht, bestätigte den EU-Führerschein als sinnvolle
Alternative zum Wiedererwerb mittels MPU:
"Wenn die Voraussetzungen, insbesondere der ordentliche Wohnsitz im
Ausstellerstaat für einen Zeitraum von mehr als 185 Tagen und die Ableistung
einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung, vorliegen, dann ist
nach ständiger Rechtsprechung des EuGH der Führerschein aus einem
EU-Mitgliedsstaat wie ein solcher aus Deutschland anzuerkennen. Die Umstände,
die vor der Erteilung beispielsweise den Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
begründet haben, sind nach ordnungsgemäßer Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis
eines anderen EU-Staates nicht mehr relevant. Selbst bei einer späteren
Umschreibung des ausländischen Führerscheins in einen deutschen dürfte insoweit
keine MPU mehr gefordert werden."
Schon 2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein EU-Führerschein in
jedem EU-Staat Bestand habe (Az. C-419/10). Demnach müsse Deutschland die
Fahrerlaubnis auch dann anerkennen, wenn die Voraussetzung für die Neu- oder
Wiedererteilung des deutschen Führerscheins eine MPU war. Ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom September 2018 (Az.: 3 C 31.16) bestätigte die
Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise. Geklagt hatte ein Berufskraftfahrer, der
seine Fahrerlaubnis in Deutschland verloren und einen lettischen Führerschein
erworben hatte. Damit hatte der Fahrer seine Fahrtauglichkeit nachgewiesen, die
Zweifel der deutschen Behörden an der Fahreignung waren also überholt. Durch
diese beiden Urteile ist die Legitimität des EU-Führerscheins als
MPU-Alternative in höchster Instanz bestätigt - der EU-Führerschein bleibt für
Autofahrer in jedem Fall die günstigere, nicht selten auch die einzige
Alternative, den Führerschein wiederzuerlangen.
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Datum: 07.11.2019 - 15:30 Uhr
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