Opel-Rückruf: Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter
(ots) -
- Autobauer Opel muss drei Diesel-Modelle zurückrufen
- Betroffene PKW-Halter haben Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises
- Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt die Rechtslage für
betroffene Fahrzeughalter
Opel muss drei Diesel-Modelle der Baureihen Zafira, Cascada und Insignia
zurückrufen. Das entschied heute das Schleswig-Holsteinische
Oberverwaltungsgericht (OVG). Was betroffene Fahrzeughalter nun wissen müssen,
erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Mit seiner Kanzlei Goldenstein &
Partner setzt er aktuell bereits die Rechte von mehr als 11.000 betroffenen
Fahrzeughaltern im Abgasskandal durch.
"Opel muss drei PKW-Modelle zurückrufen, da diese bei Temperaturen von weniger
als 17 Grad mehr Stickoxide ausstoßen, als es erlaubt ist. Das regeln
Abschalteinrichtungen in den jeweiligen Fahrzeugen. Diese sind illegal. Die
Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die
EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem werden die
Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verlieren. Deshalb
haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz von dem
jeweiligen Hersteller einzufordern und ihr Fahrzeug zurückzugeben.
Dieser Schadensersatz liegt im Normalfall über dem aktuellen Marktwert des
jeweiligen Fahrzeuges. In der Regel setzt sich die Entschädigungssumme aus dem
ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen.
Letztere hängt von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges ab.
Teilweise sprechen die deutschen Gerichte betroffenen Fahrzeughaltern zudem
Deliktzinsen zu, die die Entschädigungssumme noch höher ausfallen lassen.
Gemeinsam mit unserem Abgasskandal-Portal rightnow.eu setzen wir aktuell bereits
die Rechte von mehr als 11.000 Fahrzeughaltern von manipulierten PKW in
Deutschland durch. Für unsere Mandanten ist die Durchsetzung ihrer Rechte stets
risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen
unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Betroffene Fahrzeughalter
können ihre rechtlichen Möglichkeiten auf rightnow.eu kostenfrei und
unverbindlich prüfen lassen und uns mit der Durchsetzung ihrer Rechte
beauftragen."
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
erstreiten. Auf rightnow.eu können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch
kostenfrei prüfen lassen.
rightnow.eu ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein &
Partner. Diese kooperiert dabei mit dem deutschen Prozessfinanzierer ROLAND
ProzessFinanz AG. Letzterer ermöglicht es VW-Kunden ohne
Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern vorzugehen. Im Erfolgsfall
sichert sich ROLAND dafür lediglich eine Provision der durchgesetzten
Entschädigungssumme.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Auf der eigens für den Abgasskandal geschaffenen Plattform
www.rightnow.eu können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen,
ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der
Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner wurde XXXX
gegründet, hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit mehr als 60
Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff(at)tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07
Original-Content von: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 07.11.2019 - 15:06 Uhr
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