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Restschuldversicherungen: Welcome-Letter verzerren Absicht des Gesetzgebers / Marktwächter-Umfrage: Anschreiben der Versicherer rücken wichtige Informationspflichten in den Hintergrund

ID: 1768651


(ots) - Restschuldversicherer konterkarieren die ihnen vom
Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten. Das ergab eine Anbieterumfrage
des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg unter 24
Restschuldversicherern. Seit Anfang 2018 sind Restschuldversicherer dazu
verpflichtet, Neukunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut schriftlich über
ihr Widerrufsrecht zu belehren und nochmals das Produktinformationsblatt
auszuhändigen.

Keiner der von den Anbietern in diesem Zusammenhang verschickten sogenannten
Welcome-Letter erfüllt nach Ansicht der Marktwächter in vollem Umfang die
gesetzgeberische Absicht, unabhängig vom Kreditvertrag neutral über das
Widerrufsrecht zu informieren. Zuvor hatten die Marktwächterexperten der
Verbraucherzentrale Hamburg Anforderungen entwickelt, die die Welcome-Letter
unter der Maßgabe der gesetzgeberischen Absicht erfüllen sollten.

"Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter als Werbemittel. Dabei sollte
dieser ausschließlich auf die neuen Informationspflichten hinweisen und dem
Neukunden die Widerrufsbelehrung und das Produktinformationsblatt ankündigen",
kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen
der Verbraucherzentrale Hamburg. "Dieses Vorgehen untergräbt die
Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern." 18 der 24 untersuchten
Welcome-Letter enthalten leistungsbezogene oder werbliche Ausschmückungen, die
vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können.

Zentrale Botschaft für Verbraucher nicht immer vorhanden

Gerade einmal 15 der 24 untersuchten Welcome-Letter weisen darauf hin, dass der
Widerruf der Restschuldversicherung keine Auswirkung auf den Kreditvertrag hat.
Dabei ist das eine zentrale Botschaft, die laut dem Willen des Gesetzgebers beim
Verbraucher ankommen sollte.

Lediglich sechs der untersuchten Welcome-Letter informieren darüber, dass eine




rechtliche Verpflichtung zur erneuten Übersendung der Widerrufsbelehrung und des
Produktinformationsblattes besteht. Nur fünf benennen den Beginn der
Widerrufsfrist für die Restschuldversicherung richtig und vollständig.

In zwei Welcome-Lettern befindet sich ein Hinweis darauf, dass im Falle eines
Widerrufes der Restschuldversicherung der Versicherungsschutz verloren geht.
"Solche Aussagen sind nur in Ordnung, solange sie im Gesamtkontext den
Verbraucher nicht verunsichern und geeignet sind, ihn vom Widerruf abzuhalten",
moniert Klug.

Für Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt, zeigt das Ergebnis, dass die
ohnehin halbherzige Verbesserung des Verbraucherschutzes bei
Restschuldversicherungen per erneuter Widerrufsbelehrung nur unzureichend
umgesetzt wird. "Die Bundesregierung muss endlich Nägel mit Köpfen machen!",
sagt sie. "Um Fehlberatungen bei Restschuldversicherungen insgesamt zu
unterbinden, muss neben einem Provisionsdeckel der Verkauf zeitlich von der
Kreditvergabe entkoppelt werden. Die Prämie für die Restschuldversicherung muss
als laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein und darf nicht über den
Kredit finanziert werden", so Mohn.

Methodik zur Umfrage:

Im Rahmen der Umfrage wurden am 22.02.2019 insgesamt 67 Anbieter von
Restschuldversicherungen angeschrieben. Die Anbieter wurden gebeten, ein Muster
der von ihnen verwendeten Welcome-Letter bis zum 22.03.2019 zur Verfügung zu
stellen. Angefragt wurden Versicherer, die nach Marktwächterinformationen
Restschuldversicherungen anbieten. Die Hinweise auf diese Anbieter stammen aus
einer Voruntersuchung und aus Beratungsfällen der Verbraucherzentralen. Diese
Daten wurden mit der Unternehmensdatenbank der BaFin abgeglichen. Alle so
ermittelten Anbieter erhielten ein Umfrageanschreiben. Insgesamt liegen dieser
Untersuchung 24 Welcome-Letter zugrunde.

Über den Marktwächter Finanzen:

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus
Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und
Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein
Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische
Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen
erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden
bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf
Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage
und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen),
Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und
Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert.
www.marktwaechter.de/finanzen



Pressekontakt:
Franca Palaschinski
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Team Marktwächter Kommunikation
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Tel.: (030) 258 00-137
franca.palaschinski(at)vzbv.de

Martin Oetzmann
Redakteur Marktwächter Finanzen
Verbraucherzentrale Hamburg
Tel. (040) 24832-266
martin.oetzmann(at)vzhh.de

Original-Content von: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.11.2019 - 11:00 Uhr
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