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Deutsche Umwelthilfe klagt erneut für die Saubere Luft in Mainz

ID: 1768544


(ots) - Mainz verweigert Umsetzung des rechtsverbindlichen
Luftreinhalteplans - Deutsche Umwelthilfe startet Vollstreckungsverfahren und
reicht neue Klage ein für die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im gesamten
Stadtgebiet - Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 unumgänglich und im
geltenden Luftreinhalteplan bereits vorgesehen

Für die Saubere Luft in Mainz startet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) neue
Vollstreckungs- und Klageverfahren. Der Grenzwert für das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ wird noch immer in vielen Teilen der
Innenstadt überschritten. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts von 24. Oktober
2018 (VG 3 K 988/16.MZ) hätten die zuständigen Behörden spätestens ab dem 1.
September 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen müssen, wenn die
Einhaltung des Grenzwerts für NO2 im Mittel der ersten 6 Monate des Jahres 2019
nicht erreicht werden kann. Die DUH fordert die Stadt Mainz aufgrund der
anhaltenden Grenzwertüberschreitungen auf, das rechtsgültige Urteil umzusetzen
und Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 einzuführen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Mainzerinnen und Mainzer
haben ein Recht auf Saubere Luft im gesamten Stadtgebiet. Der Grenzwert für den
Luftschadstoff Stickstoffdioxid muss stadtweit schnellstmöglich eingehalten
werden. Gleichzeitig versucht die Stadt, das Ausmaß der Situation vor Ort unter
den Tisch fallen zu lassen. Wir fordern die Umsetzung von zonalen
Diesel-Fahrverboten spätestens zum 1. Januar 2020, um die Menschen in Mainz und
ihre Gesundheit zu schützen. Man kann sich nur wundern, dass das Autofahren mehr
Wert zu haben scheint, als der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und
Anwohner."

Die von der Stadt Mainz präsentierten Halbjahresmittelwerte für NO2 verschleiern
das Ausmaß der Belastung im Stadtgebiet, kritisiert die DUH. Ergebnisse neuer




Messstationen veröffentlichte die Stadt erst auf Anfrage der DUH. Sowohl
Modellierungen der Luftbelastung als auch Messungen zeigen demnach, dass die
Luft nach wie vor an vielen Straßen dreckiger ist als erlaubt. Besonders hoch
belastet ist der Straßenzug Rheinstraße/Rheinallee, an dem mittlerweile
zahlreiche Passivsammler Belastungen oberhalb des NO2-Grenzwerts aufzeigen. Alte
Messstationen will die Stadt Mainz jedoch aufgrund von Formalitäten nicht
berücksichtigen, neue Messstationen - die exakt die gleiche Belastungshöhe
widerspiegeln - sollen erst ein Jahr lang ausgewertet werden.

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Juni 2019 muss der
NO2-Grenzwert im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden, nicht nur an
offiziellen Messstationen wie der Parcussstraße.

Aktuelle Passivsammlerwerte für das erste Halbjahr 2019 zeigen, wie hoch die
Belastung ist: 47 µg/m³ wurden an der seit Jahren genutzten Messstation
Rheinstraße / FH ermittelt. An den ersatzweise eingerichteten Passivsammlern
Rheinstraße 24 und Rheinallee 3B liegt die Belastung im ersten Halbjahr 2019
sogar bei 48 beziehungsweise 49 µg/m³. Auch am Messcontainer Parcussstraße liegt
die Belastung bis einschließlich Oktober 2019 noch bei 42 µg/m³.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: "Die
Stadt Mainz muss kurzfristig diejenigen Maßnahmen umsetzen, die zu einer
schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung führen. Es ist nicht mehr die Zeit,
Gutachtenaufträge zu vergeben, sondern zu handeln."

Damit das rechtskräftige Urteil endlich umgesetzt wird, hat die DUH beim VG
Mainz einen Zwangsvollstreckungsantrag eingereicht und zugleich aus
prozessstrategischen Gründen eine neue Klage auf Fortschreibung des
Luftreinhalteplans beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben. Erhalten
die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller, können diese
Fahrzeuge von Diesel-Fahrverboten ausgenommen werden.

Mehr zu den Klagen für Saubere Luft:
https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.11.2019 - 09:00 Uhr
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