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Winkelmeier-Becker: Modernisierung der Strafverfahren muss schnell abgeschlossen werden

ID: 1768377


(ots) - Weitere Verbesserungen beim Opferschutz im parlamentarischen
Verfahren geplant

Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag in erster Lesung einen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens. Dazu erklärt die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

"Es wird Zeit, dass der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens,
auf den auch die Justiz lange gewartet hat, nun im Bundestag beraten wird. Er
enthält wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens und zur besseren
Aufklärung von Straftaten, die die Union in den Koalitionsvertrag verhandelt
hatte. Uns ist wichtig: Der Rechtsstaat darf sich nicht vorführen lassen,
sondern muss effektiv gegen Straftäter vorgehen.

Der Gesetzentwurf gibt der Justiz Mittel an die Hand, um Prozesse vor zuweilen
taktischen Verzögerungen zu schützen, ohne die Rechte der Angeklagten
substanziell einzuschränken. Prozessverschleppungen werden durch Änderungen im
Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei den Besetzungsrügen künftig
erschwert werden. Gerichtsverfahren können dadurch beschleunigt werden. Vor
allem umfangreiche Prozesse mit mehreren Angeklagten oder Opfern werden so
straffer und schneller.

Zudem bekommen die Ermittler bessere Möglichkeiten zur Aufklärung von
Straftaten: Über die DNA-Analysen sollen auch äußerlich erkennbare Merkmale wie
Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe ermittelt werden können. Damit wird es auch
für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des
Wohnungseinbruchsdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert
werden.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren außerdem vorschlagen, dass Adressen
von Opfern nicht mehr in der öffentlichen Hauptverhandlung mitgeteilt werden
müssen und auch nicht in der Akte vermerkt werden. Diese sensiblen Daten müssen




besonders geschützt aufbewahrt werden. Das ist praktischer Opferschutz. Das
Strafverfahren darf keine zusätzlichen Risiken für Zeugen oder Nebenkläger mit
sich bringen.

Wir schlagen erneut vor, dass das Bundesjustizministerium im neuen Jahr eine
Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit bei Tötungsdelikten nach einem Freispruch
des Angeklagten, wenn nachträglich beispielsweise durch DNA die Täterschaft
nachgewiesen werden kann, vorlegt. Diese Reform sind wir den Angehörigen von
Opfern schuldig.

Außerdem werden wir die Streichung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte
vorschlagen, weil dies eine missbrauchsanfällige Regelung darstellt."



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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 06.11.2019 - 15:11 Uhr
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