Laterne, Laterne... (FOTO)
(ots) -
Am 11. November ist Martinstag, Kinder ziehen wieder mit bunten Laternen durch
die Straßen. Wo Kinderscharen, brennende Kerzen und Dunkelheit zusammentreffen,
gilt besondere Vorsicht. Das sollten Eltern vor dem Laternenlauf wissen:
Was, wenn beim Umzug etwas passiert?
Eine Abendwanderung in großer Gruppe mit Laternen oder sogar Musik ist immer
wieder was Besonderes! Entsprechend aufgeregt und unaufmerksam sind die Kinder.
Schnell ist da etwas passiert. "Wird der Laternenumzug vom Kindergarten oder der
Grundschule veranstaltet, stehen die Sprösslinge unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung", so die Versicherungsexperten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). "Begleitende Eltern sind hingegen nur dann
eingeschlossen, wenn sie zum offiziellen Betreuungspersonal gehören."
Privat unterwegs?
Aber auch für Eltern und Kinder, die sich privat mit Laternen aufmachen, gibt es
eine Möglichkeit, sich abzusichern. Eine private Unfallversicherung fängt das
finanzielle Risiko ab, wenn jemand durch einen Unfall in der Freizeit dauerhaft
geschädigt ist und zum Beispiel aufwändige Therapien notwendig sind.
Wie ist das grundsätzlich mit der Aufsicht?
Bei Veranstaltungen von Kita und Co. liegt in der Regel die Aufsichtspflicht bei
den Betreuern. Ein Mehr an Aufsicht ist nötig, wenn es im Bereich des
Kindergartens oder auf einem Ausflug besondere Gefahrenquellen, wie brennende
Kerzen oder Straßenverkehr gibt - wie eben bei einem Laternenumzug. Häufig
bitten Einrichtungen daher die Eltern um Mithilfe. Nehmen diese, möglicherweise
zusammen mit einem Geschwisterkind, teil, tragen sie üblicherweise wieder die
Aufsichtspflicht für ihren Nachwuchs. Oft weisen Kitas, Schulen und Co. in ihren
Einladungen aber auch auf diesen Umstand hin.
Sind echte Kerzen überhaupt noch erlaubt?
Für einige gehören nach wie vor echte Kerzen in die Laterne, manche haben das
Teelicht einfach schneller zur Hand. Und dass, obwohl gerade kleine Kinder oft
nicht richtig abschätzen können, wie leicht eine Papierlaterne oder die Haare
des Vordermannes in Flammen stehen. Trotz der Gefahr, die von dem offenen Feuer
ausgeht, gibt es hier keinerlei gesetzliche Vorschrift. Im schlimmsten Fall
ziehen sich die Laternengänger schwere Verbrennungen zu und müssen ins
Krankenhaus. Auch hier greifen private Unfallversicherungen und zahlen
zusätzlich zur Invaliditätsleistung oftmals auch ein Schulausfallgeld. Wer auf
Nummer sicher gehen will, der greift zu Laternenstäben mit integrierter
LED-Leuchte.
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
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Datum: 06.11.2019 - 13:07 Uhr
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