BERLINER MORGENPOST: Ein kluges Urteil / Leitartikel von Philipp Neumann zum Hartz-IV-Urteil
(ots) - Kurzform: Minister Heil sollte sich bei der Reform der Gesetze
eng an die Vorgaben der Richter halten. Sollte er mehr als die betroffenen
Paragrafen verändern wollen, öffnet er die Büchse der Pandora. Eine Diskussion
über eine komplette Reform von Hartz IV würde nicht nur neuen Ärger in die große
Koalition tragen. Ein Zurückdrehen von Hartz IV würde vielmehr ein erfolgreiches
System beschädigen, dessen arbeitsmarktpolitische Wirkung nach 15 Jahren
allgemein anerkannt ist.
Der vollständige Leitartikel: Wer gedacht hat, dass das Bundesverfassungsgericht
das komplette Hartz-IV-System kippen würde, den hat das Urteil aus Karlsruhe
enttäuscht. Sanktionen für Langzeitarbeitslose sind möglich, sie müssen aber
weniger hart und etwas flexibler ausfallen als bisher. Das ist die Aufgabe, die
das höchste deutsche Gericht Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mitgegeben hat.
Er muss sich nun an die Überarbeitung der bestehenden Regeln machen. Die
politische Debatte um diese Reform wird ab sofort leidenschaftlich geführt
werden. Die Richter haben klargemacht, dass der Staat für seine Leistungen an
arbeitslose Menschen eine Gegenleistung erwarten kann. Wer in einer Notlage
Unterstützung bekommt, muss dabei mithelfen, dass er aus dieser Notsituation
wieder herauskommt. Dieses Prinzip des Förderns und Forderns, das mit den
Hartz-Gesetzen etabliert wurde, haben die Richter bestätigt. Hartz IV kann
bleiben - aber eben nicht unverändert. Die Entscheidung ist richtig. Sie
berücksichtigt, dass Langzeitarbeitslose am Existenzminimum leben und es
besonders heikel ist, ihnen diese ohnehin geringen staatlichen Leistungen zu
kürzen. Auch kann eine besonders harte und lange Kürzung die Lage des
Betroffenen eher verschlimmern - etwa wenn er deshalb seine Wohnung verliert.
Die erzieherische Wirkung der Sanktionen würde dann ins Gegenteil verkehrt.
Andererseits können die vielen arbeitenden Menschen, die diese staatlichen
Leistungen jeden Monat mit ihrem Steuergeld finanzieren, erwarten, dass
Hartz-IV-Empfänger sich stets bemühen, auf eigenen Füßen zu stehen. Dazu gehört
der Druck auf Arbeitslose, eben doch einen Job anzunehmen, wenn er zumutbar ist.
Genau diese "Pflicht zur Mitwirkung" hat das Verfassungsgericht betont. Die
Richter haben klargemacht, dass der Staat sogar das Existenzminimum kürzen kann,
damit ein Arbeitsloser gezwungen ist, seine hilfsbedürftige Situation zu
überwinden - um dann wieder eine menschenwürdige Existenz führen zu können. Das
Gericht hat damit all jenen einen Korb gegeben, die die Sanktionen ganz
abschaffen wollen. Wer wie der Armutsforscher Christoph Butterwegge die Strafen
als "Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts" bezeichnet, vergisst, dass
Sozialleistungen von anderen Bürgern finanziert werden müssen. Gerade Menschen
mit kleinem Einkommen haben ein feines Gespür dafür, was mit ihrem Geld
geschieht, wann staatliche Leistungen für andere gerechtfertigt sind und welche
Gegenleistungen die Empfänger dafür erbringen müssen. Dass ein Leben von
Hartz-IV-Leistungen nicht einfach ist, versteht sich von selbst. Viele Menschen
kommen unfreiwillig in eine solche Notlage. Auch sind die Fähigkeiten der
Arbeitslosen zur Mitwirkung von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Die Richter
waren deshalb so klug, die mangelnde Flexibilität der geltenden Gesetze zu
kritisieren. Leistungen pauschal und für einen festgelegten Zeitraum zu kürzen,
wird nicht jedem Langzeitarbeitslosen gerecht. Dass die Politik hier
nacharbeiten muss, ist gut. Dass Hartz IV dadurch komplizierter wird, gehört
leider dazu. Die Mitarbeiter in Jobcentern müssen künftig noch individueller auf
die Situation der Langzeitarbeitslosen eingehen. Minister Heil sollte sich bei
der Reform der Gesetze eng an die Vorgaben der Richter halten. Sollte er mehr
als die betroffenen Paragrafen verändern wollen, öffnet er die Büchse der
Pandora. Eine Diskussion über eine komplette Reform von Hartz IV würde nicht nur
neuen Ärger in die große Koalition tragen. Ein Zurückdrehen von Hartz IV würde
vielmehr ein erfolgreiches System beschädigen, dessen arbeitsmarktpolitische
Wirkung nach 15 Jahren allgemein anerkannt ist.
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