InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Herbstlaub: Wer muss Bürgersteig freihalten? / Reinigungspflicht kann übertragen werden / Haftung bei Unfällen (FOTO)

ID: 1767789


(ots) -
Der Herbst hält Einzug: Das Laub verfärbt sich und fällt zu Boden. Was im
Sonnenschein schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Denn im Herbst
sinken nicht nur die Temperaturen, auch die Niederschläge nehmen zu und feuchtes
Herbstlaub verwandelt Bürgersteige in rutschige Flächen. Ein Unfall ist da
schnell passiert.

Kommunen können in ihren Satzungen festschreiben, ob und in welchem Umfang sich
Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der
Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den
Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den
Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.

Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier
geht es, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich
ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter
wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne
Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem
Geschädigten Schmerzensgeld - und falls er arbeitet - auch eine Entschädigung
für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte
Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum
Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der
Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem
Kunden zur Seite.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning(at)huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  OWIS - Firmenprofil
OWIS im Vakuum
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.11.2019 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1767789
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Coburg


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Herbstlaub: Wer muss Bürgersteig freihalten? / Reinigungspflicht kann übertragen werden / Haftung bei Unfällen (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

HUK-COBURG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von HUK-COBURG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 301


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.