Rauchmelderpflicht in Thüringen bereits umgesetzt? / Initiative "Rauchmelder retten Leben" appelliert an Thüringer Wohneigentümer, die geltende Rauchmelderpflicht umzusetzen (FOTO)
(ots) -
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in Thüringen die gesetzliche
Rauchmelderpflicht für sämtliche Wohngebäude. Diese Verpflichtung betrifft
vermietete Immobilien ebenso wie selbstgenutztes Wohneigentum. Aus anderen
Bundesländern, in denen schon seit Jahren Rauchmelder vorgeschrieben sind, ist
jedoch bekannt, dass vor allem private Wohneigentümer sich oft nicht
angesprochen fühlen. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" appelliert daher
an alle Thüringer Eigentümer, die Rauchmelderpflicht zu erfüllen und Geräte zu
installieren. Der Grund: Rauchmelder helfen die Zahl der Brandtoten zu
minimieren, denn zwei Drittel aller Brandopfer werden noch immer im Schlaf vom
Feuer überrascht.
"Rauchmelder sind Lebensretter - vor allem nachts. Deshalb sollten auch Haus-
und Wohnungsbesitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, ihre Pflicht ernst
nehmen und Rauchmelder installieren. Viele Eigentümer denken leider immer noch,
dass die Rauchmelderpflicht nur für Vermieter gilt", sagt Christian Rudolph,
Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Formelle Kontrollen durch den
Gesetzgeber finden zwar aktuell nicht statt, die Haftpflichtversicherungen für
Eigentümer sehen jedoch vor, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen
sind.
Verhalten im Brandfall entscheidet über Leben und Tod
"Wir sind sehr froh, dass die Rauchmelderpflicht die Haushalte in Thüringen
sicherer macht. Das ist aber nur gewährleistet, wenn man auch weiß, wie man sich
im Brandfall richtig verhält und beispielsweise auf keinen Fall ins verrauchte
Treppenhaus läuft", erklärt Lars Oschmann vom Thüringer Feuerwehr-Verband und
ergänzt: "Wenn es in der Wohnung brennt, sollte diese schnellstmöglich verlassen
werden. Brennt das Treppenhaus oder ist es verraucht, bleibt man in der Wohnung
und ruft die Feuerwehr über den Notruf 112. Wichtig ist, alle Türen zwischen
sich und dem Brandherd zu schließen, damit sich Feuer und Rauch nicht weiter
ausbreiten."
Mehr zum richtigen Verhalten im Brandfall unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/verhalten-im-brandfall
Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
Laut Bauordnung müssen in Thüringen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens je einem
Rauchmelder ausgestattet sein. In Einfamilienhäusern mit einem offenen
Treppenraum gilt dieser als Fluchtweg und muss mit einem Melder am höchsten
Punkt ausgestattet werden. Weitere Geräte sollten idealerweise in
Aufenthaltsräumen wie im Wohnzimmer angebracht sein, da hier die Brandgefahr
besonders groß ist. Für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder ist der
Eigentümer verantwortlich.
Q-Rauchmelder reduzieren Falschalarme und sorgen für mehr Sicherheit Eigentümer,
die Wert auf zuverlässige Rauchmelder legen, können sich am unabhängigen
Qualitätszeichen ''Q'' orientieren. Q-Rauchmelder haben eine festeingebaute
10-Jahres-Batterie und sind besonders zu empfehlen, weil sie Falschalarme
deutlich reduzieren. "Generell sollte man bei der Anschaffung auf langlebige
Qualitätsrauchmelder achten und diese regelmäßig überprüfen, damit wir nicht zu
Einsätzen fahren müssen, bei denen der Rauchmelder nur aufgrund einer leeren
Batterie ausgelöst hat", meint der Vorsitzende des Thüringer
Feuerwehr-Verbandes.
Weitere Informationen zur Installation und Wartung von Rauchmeldern unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
E-Mail: redaktion(at)rauchmelder-lebensretter.de
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Datum: 05.11.2019 - 09:15 Uhr
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