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Bundesministerium legt Verordnungsentwurf vor: Verbrauchertäuschung bei Speiseeis geht weiter!

ID: 1767412


(ots) - Speiseeis soll auch weiterhin nach Volumen ausgepreist werden und
nicht - wie Verbraucherschützer schon lange fordern - nach Gewicht. So sieht es
zumindest der jüngste Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die neue
Fertigpackungsverordnung vor.

Damit stellt sich das Ministerium auf die Seite der Industrieeishersteller, die
weiterhin durch hohen Lufteinschlag das Volumen von Eis drastisch erhöhen und
weiterhin ganz legal ein hohes Preisschild an diese Luftnummer hängen dürfen.
Geregelt wird dies durch die Fertigpackungsverordnung.

Die Hinzugabe von Luft macht Speiseeis besonders cremig - aber vor allem günstig
in der Herstellung. Wieviel Luft das Eisprodukt enthält, wirkt sich nämlich auf
den Grundpreis aus, der hierzulande bei Speiseeis in Volumen angegeben wird.

Die Konsequenz: stark aufgeblasene Eisprodukte wirken im Vergleich zu
hochwertigem Speiseeis mit geringem Lufteinschlag besonders preisgünstig.

"Wir sind sehr enttäuscht, dass hier nicht endlich mehr Transparenz für
Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wird", sagt Kathrin Schreiber,
Sprecherin der Allianz für Qualitätsspeiseeis. "Das Ministerium beruft sich bei
der Begründung auf die Branchenverbände und deren nicht nachvollziehbarem
Argument von zusätzlichen Kosten aufgrund neuer Etikettierung. Dabei werden
diese Verbände von wenigen Industriespeiseeisproduzenten dominiert. Die
Interessen der Verbraucher fallen hinten runter."

Nur eine Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht bietet eine sinnvolle
Orientierungshilfe beim Preis-Leistungsvergleich von Speiseeis. "Wir setzen uns
deshalb für eine Änderung der Kennzeichnungspraxis ein", so Schreiber weiter.
Diese Ansicht teilen auch Verbraucherschützer und fordern daher seit langem eine
Änderung der Fertigpackungsverordnung, zugunsten einer transparenten
Speiseeis-Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht.





Kathrin Schreiber: "Wir hoffen sehr, dass die Bundesländer eine andere Position
entwickeln und hier für den Verbraucherschutz eintreten".

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Über die Allianz für Qualitätsspeiseeis

Die Allianz für Qualitätsspeiseeis ist ein Zusammenschluss von Herstellern von
qualitativ hochwertigem Speiseeis. Uns vereint der Anspruch an höchste
Produktqualität und Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Unser
Speiseeis stellen wir aus wenigen ausgesuchten Zutaten und mit sehr geringem
Lufteinschlag her. In Abgrenzung zu den Branchenverbänden setzen wir uns daher
für die Abschaffung der nationalen Ausnahmeregelung zur Kennzeichnung von
Speiseeis nach Volumen ein. Wir teilen die Auffassung von Verbraucherschützern,
dass ein sinnvoller Produktvergleich von Speiseeis für Verbraucherinnen und
Verbraucher nur dann möglich ist, wenn sich die Grundpreiskennzeichnung auf das
Produktgewicht bezieht.



Pressekontakt:
Allianz für Qualitätsspeiseeis
c/o Interel
Ansprechpartnerin: Sabrina Göddertz
Karlplatz 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 288 829 21
E-Mail: sabrina.goeddertz(at)interelgroup.com

Original-Content von: Allianz für Qualitätsspeiseeis, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.11.2019 - 12:35 Uhr
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