Rheinische Post: Pistorius begrüßt Kabinettspläne für Waffenverbotszonen
(ots) - Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat Pläne
des Bundeskabinetts begrüßt, wonach es den Länder künftig erlaubt werden soll,
Waffenverbotszonen einzurichten. "Wir freuen uns sehr, dass unser
Impuls, Waffenverbotszonen auch unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten
einrichten zu können, jetzt auch im Kabinett der Bundesregierung
diskutiert wurde und voraussichtlich noch in diesem Jahr im Bundesrat auf
der Tagesordnung steht", sagte Pistorius der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Samstag). Es gebe Orte, an denen niemand eine Waffe oder
ein Messer mit feststehender Klinge brauche. "Das gilt im Umfeld von
Schulen oder Kindergärten genauso wie in der Fußgängerzone", sagte Pistorius. Er
betonte, dass die Länder nicht verpflichtet werden sollen, solche Zonen
einzurichten. Zugleich forderte er Ausnahmen für bestimmte Gruppen. "Natürlich
ist es bei der weiteren Befassung mit dem Waffenrecht wichtig, sensibel auf
diejenigen Gruppen zu reagieren, die ein berechtigtes Interesse am Führen von
Waffen oder Angst vor starken Einschränkungen haben", sagte Pistorius. Daher sei
es notwendig, Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Handwerker, Angler, Jäger oder
auch Pfadfinder zu schaffen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 02.11.2019 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1767107
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 101 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Pistorius begrüßt Kabinettspläne für Waffenverbotszonen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).