Finanztip nimmt Rechtsschutzversicherungen unter die Lupe
(ots) - Jeder zweite Haushalt in Deutschland hat eine
Rechtsschutzversicherung. Eine solche Versicherung übernimmt in vielen Fällen
die Kosten eines Rechtsstreites. Wer sich für einen Vertrag entscheidet, sollte
sich aber einen Tarif mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen. Der
gemeinnützige Verbraucherratgeber Finanztip hat sich die Angebote angesehen.
Wer eine Rechtschutzversicherung abschließt, sollte genau schauen, wofür der
Schutz gelten soll. "Beruf, Wohnen, Verkehr, Privates - die Versicherer
unterscheiden zwischen verschiedenen Rechtsbereichen", erklärt Kathrin Gotthold,
Redakteurin Versicherungen bei Finanztip. "Wenn ich nur eine Versicherung für
den Beruf abgeschlossen habe und dann Ärger mit dem Vermieter habe, müsste ich
den Rechtsstreit selbst bezahlen." Finanztip hat Tarife angeschaut, die alle
diese Bausteine enthalten. In der Untersuchung schnitten die Tarife Arag Komfort
und Auxilia Jurprivat in allen Bereichen besonders gut ab. Mit etwas weniger
Leistungen insgesamt konnte der Tarif PBV Plus der HUK24 besonders in den
Bereichen Arbeitsrecht und Familienrecht punkten. Für wohl 20 Euro weniger und
einen geringfügig höheren Selbstbehalt gibt es den Tarif Optimal der WGV bei
minimalen Leistungsabstrichen.
Nicht in allen Fällen zahlt die Versicherung
Ein Rechtschutzvertrag ist längst nicht in allen Fällen ein
Rundum-sorglos-Paket. "Läuft ein Rechtsstreit bereits, und ich schließe dann
einen Versicherungsvertrag ab, dann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht",
erklärt Gotthold. Und das sei nicht der einzige Ausschluss: "Häufig gelten nach
Abschluss auch Wartezeiten von zwei bis drei Monaten, bevor Sie die Versicherung
in Anspruch nehmen können." Auch inhaltlich steht die Rechtsschutzversicherung
keinesfalls immer zur Seite. Bei Streitigkeiten etwa im Bereich Bauen und
Baufinanzierung oder beim Streit zwischen Familienangehörigen zahlt die
Versicherung in aller Regel nicht: "Was genau ausgeschlossen ist, unterscheidet
sich von Vertrag zu Vertrag. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich da lohnen."
Wer zu hohe Kosten verursacht, dem wird gekündigt
Und auch zu oft sollte man die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. "Wer für
den Versicherer zu teuer ist, dem wird schnell der Vertrag gekündigt", sagt
Gotthold. "In der Regel haben die Versicherungen nach zwei Fällen innerhalb von
zwölf Monaten das Recht zur vorzeitigen Kündigung." Gut zu wissen: Die von
Finanztip empfohlenen Versicherungen bieten via Hotline kostenlose
Rechtsberatung - auch in Bereichen, in denen kein Versicherungsschutz besteht.
Und bei den von uns untersuchten Empfehlungen gilt eine solche Beratung auch
nicht als kündigungsrelevanter Versicherungsfall.
Weitere Informationen https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/
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Datum: 31.10.2019 - 10:00 Uhr
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