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Integrationsgesetz: Keine Zweifel an Vereinbarkeit mit der Verfassung

ID: 1765808


(ots) - Das Bayrische Integrationsgesetz auf dem Prüfstand: Morgen
beschäftigt sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Frage, ob das
Gesetz, das nach 20-stündiger Debatte mit der Mehrheit der CSU-Fraktion im
Dezember 2016 verabschiedet wurde, verfassungskonform ist. Dagegen geklagt
hatten die Fraktionen von SPD und Grüne. In der Klageerwiderung stellt die
CSU-Fraktion klar, dass sie keinerlei Anhaltspunkte dafür sieht, dass das Gesetz
im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung steht. Auch die Gesetzgebungskompetenz
ist nach Ansicht der Fraktion in vollem Umfang gegeben.

Dazu Tobias Reiß, parlamentarischer Geschäftsführer und Prozessbevollmächtigter
der CSU-Fraktion:

"Das 2016 im Landtag beschlossene Bayerische Integrationsgesetz ist wichtig,
weil es der Integration eine Richtung gibt. Die Menschen in Bayern erwarteten im
Zuge der Flüchtlingskrise zu Recht von uns, dass wir die entscheidenden Weichen
für ein gutes gesellschaftliches Miteinander stellen."

"Wir stehen mit dem Integrationsgesetz zu unserer doppelten Verantwortung: Für
die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen und für die von diesen eingeforderte
Achtung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung."

"Integration ist keine Einbahnstraße. Wir verfolgen den Ansatz: Fördern und
Fordern. Konkret heißt das, wir unterstützen Flüchtlinge und Migranten
insbesondere mit Sprachkursen sowie einem umfassenden Maßnahmenpaket, um den
Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. So haben wir gemeinsam mit der
Bayerischen Wirtschaft bis Ende 2018 fast 220.000 Geflüchtete in Ausbildung oder
Beschäftigung gebracht. Gleichzeitig erwarten wir jedoch, dass alle, die bei uns
leben wollen, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung achten und mittragen und
damit unsere Leitkultur akzeptieren."

Pressekontakt:
Ursula Hoffmann
Pressesprecherin




Telefon: 089/4126-2496
Telefax: 089/4126-69496
E-Mail: ursula.hoffmann(at)csu-landtag.de

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Datum: 28.10.2019 - 15:07 Uhr
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