Rheinische Post: Scholz plant doch kein Verbot von Negativzinsen für Bankkunden
(ots) - Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant
kein Verbot von Negativzinsen von Banken und Sparkassen für
Privatkunden oder Unternehmen. Das geht aus der Antwort des
Finanzministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der
Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag) vorliegt. "Die
Bundesregierung plant aktuell keine gesetzliche Regelung im Sinne der
Fragestellung", heißt es in der Antwort auf die Frage der FDP nach
einem gesetzlichen Verbot der Negativzinsen. Dagegen hatte Minister
Scholz vor einigen Wochen erklärt, er wolle ein solches Verbot
prüfen. Zuvor hatte unter anderem Bayerns Ministerpräsident Markus
Söder (CSU) ein Verbot der Negativzinsen gefordert. Einzelne Banken
geben Negativzinsen, die sie für ihre Einlagen bei der Europäischen
Zentralbank (EZB) bezahlen müssen, an vermögende Kunden weiter.
Solche Banken gingen ein hohes rechtliches Risiko ein und könnten vor
Zivilgerichten verklagt werden, so das Ministerium. "Der Ankündigung
von Scholz und Söder folgt jetzt der klammheimliche Rückzieher",
sagte FDP-Politiker Frank Schäffler. "Die verfassungsrechtlichen
Bedenken hat die Regierung wohl von ihrem Projekt zurückschrecken
lassen. Das ist gut so", so Schäffler.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.10.2019 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1765426
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 94 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Scholz plant doch kein Verbot von Negativzinsen für Bankkunden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).