BERLINER MORGENPOST: Verhältnisse geradegerückt / Kommentar von Jens Anker zur Lehrer wegen Kinderpornografie entlassen
(ots) - Kurzform: Befremdlich an dieser Angelegenheit ist,
warum die beiden Vorinstanzen zu einem anderen Ergebnis gekommen
waren und die beiden Lehrer im Schuldienst belassen wollten. Hier
fehlte die Einsicht in das besonders sensible Verhältnis zwischen
Schülern und Lehrern. Gut, dass das oberste Verwaltungsgericht die
Maßstäbe in letzter Instanz geradegerückt hat. Bei Lehrern, die
Kinderpornografie konsumieren, gibt es keine minderschweren Fälle.
Der vollständige Kommentar: Der erste Schultag gehört für Familien
zu den einschneidenden Erlebnissen im jungen Eltern-Dasein.
Aufgeregt, erwartungsvoll, aber auch ein wenig ängstlich wird der
Einschulung entgegengefiebert - und dann geschieht es: Das eigene
Kind steht wie selbstverständlich auf, als der Name aufgerufen wird
und geht auf die Bühne der Aula zur Klassenlehrerin oder zum
Klassenlehrer. Viele tausend Stunden verbringen die Kinder in der
Folge den halben oder ganzen Tag in der Schule und sollen auf das
Leben vorbereitet werden. Schulen sind ein besonders geschützter Ort,
Lehrer tragen eine besondere Verantwortung. Es besteht ein
Grundvertrauen der Eltern in die Einrichtung, die in den kommenden
zehn bis zwölf Jahren so prägend für die eigenen Kinder ist. Wenn
dieses Grundvertrauen erschüttert wird, dann besteht ein ernsthaftes
Problem. An die Vertrauenswürdigkeit der Lehrer sind daher besonders
hohe Ansprüche zu stellen. Und diese Vertrauenswürdigkeit ist
gänzlich zerstört, wenn Lehrer in ihrer Freizeit kinderpornografische
Dateien sammeln. Dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun die
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis für zwei Berliner Lehrer
bestätigt hat, die genau das getan haben, ist also vollkommen
nachzuvollziehen. Lehrer, die derart eklatant gegen Recht verstoßen
haben, sind nicht geeignet, Kinder zu unterrichten. Befremdlich an
dieser Angelegenheit ist, warum die beiden Vorinstanzen zu einem
anderen Ergebnis gekommen waren und die beiden Lehrer im Schuldienst
belassen wollten. Hier fehlte die Einsicht in das besonders sensible
Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern. Gut, dass das oberste
Verwaltungsgericht die Maßstäbe in letzter Instanz geradegerückt hat.
Bei Lehrern, die Kinderpornografie konsumieren, gibt es keine
minderschweren Fälle.
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Datum: 24.10.2019 - 20:03 Uhr
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