Schummer: Geordnete Verhältnisse in der gesamten Paketbranche
(ots) - Paketboten-Schutz-Gesetz sorgt für mehr
Wettbewerbsfairness und bessere Arbeitsbedingungen
Der Deutsche Bundestag hat heute das Paketboten-Schutz-Gesetz
beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
"Das Paketboten-Schutz-Gesetz ist ein klares Signal des
Gesetzgebers, dass er da konsequent handelt, wo grundsätzlich von uns
gewollte unternehmerische Freiräume für unlautere Geschäftsmodelle
zum Schaden der Beschäftigten und der Mitbewerber am Markt ausgenutzt
werden. Bei Großkontrollen waren zuletzt wiederholt Verstöße in
erheblichem Ausmaß aufgedeckt worden. Zugleich schaffen wir auch mehr
Wettbewerbsfairness zwischen dem Einzelhandel vor Ort und Teilen des
Online-Handels, die mit Hilfe ausbeuterischer Strategien von
Subunternehmen Versandkosten marginalisieren konnten.
Auftraggebenden Unternehmen der Paketbranche haften künftig
grundsätzlich für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge der
beauftragten Subunternehmen. Relativ leicht können sie sich aber von
dieser Haftung befreien, indem sie Sorgfalt bei der Auswahl von
Subunternehmen entweder durch Einforderung einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozial- oder
Unfallversicherungsträgers nachweisen oder das Subunternehmen über
eine Präqualifikation verfügt. Bei dieser handelt es sich um einen
unabhängigen Eignungsnachweis, der sich in der Baubranche bewährt
hat.
Unsere Erwartung ist, dass sich mit diesem Gesetz geordnete
Verhältnisse in der gesamten Branche durchsetzen. Daher ist es bis
Ende 2025 befristet. Sollte sich jedoch zeigen, dass die Maßnahmen
nicht wie gewünscht wirken, so werden wir die Instrumente zielgenau
nachschärfen und das Gesetz, wenn erforderlich fortführen, um
verbliebene Schlupflöcher zu schließen."
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Datum: 24.10.2019 - 17:34 Uhr
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