Winkelmeier-Becker/Sensburg: Großer Erfolg für die Opfer des SED-Unrechtsregimes
(ots) - Bundestag beschließt Entfristung der
SED-Rehabilitierungsgesetze
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der
politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Dazu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zuständige Berichterstatter, Patrick Sensburg:
Winkelmeier-Becker: "Auch 30 Jahre nach dem Ende der DDR ist die
Aufarbeitung des SED-Unrechts immer noch nicht beendet. Dies belegen
die nach wie vor sehr hohen Zahlen bei den Anträgen auf
Rehabilitierung. Wir wollen mit diesem Gesetz ausdrücklich
anerkennen, dass Menschen einen hohen Preis für ihre politische
Haltung gezahlt haben. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir an
verschiedenen Stellen erheblich nachbessern. Wir haben entschieden,
dass die Opfer der politischen Verfolgung in Zukunft eine monatliche
Zuwendung bereits dann erhalten, wenn sie eine Freiheitsentziehung
von insgesamt 90 statt 180 Tagen erlitten haben. Auch die durch die
Verfolgungsmaßnahmen erlittenen Nachteile von damaligen Schülern
wurden bedacht. Diese bekommen unter bestimmten Voraussetzungen
Zugang zu Ausgleichleistungen. Auch werden die Zwangsadoptionen in
der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR der wissenschaftlichen
Forschung zugänglich gemacht. Ferner haben wir die sogenannte
Opferrente und die Ausgleichsleistungen erhöht und eine regelmäßige
Überprüfung der Höhe in einem fünfjährigen Turnus gesetzlich
vorgeschrieben."
Sensburg: "Wir als CDU/CSU-Fraktion setzen uns seit Jahren stark
für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ein. Dennoch gibt es viele
Betroffene, die auch nach dreißig Jahren noch nicht oder nicht
ausreichend für die von ihnen erlittenen Schädigungen Anerkennung
gefunden haben und die weiterhin auf das Durchsetzen ihrer Ansprüche
warten. Deshalb freut es mich sehr, dass wir mit diesem Gesetz ein
notwendiges und richtiges Signal für die Opfer des
SED-Unrechtsregimes setzen.
Geschädigten, die erst spät den Weg zu einem
Rehabilitationsverfahren gehen können, droht nun kein Verlust der
Rehabilitierungsmöglichkeit zum Jahresende 2019. Die
Rehabilitierungsgesetze werden entfristet. Ein wichtiger Schritt ist
es auch, die Lage der ehemaligen Heimkinder zu verbessern, welche als
Säuglinge oder Kleinkinder in den Einrichtungen landeten und zum Teil
bis heute nicht wissen, warum. Umfasst sind auch Kinder und
Jugendliche, deren Bezugspersonen aus politischen Gründen in Haft
genommen wurden. Zudem ist es für den neuen, zusätzlichen Anspruch
nach § 18 Absatz 4 StrRehaG für die ehemaligen DDR-Heimkinder
unerheblich, ob die strafrechtliche Rehabilitierung zeitlich vor oder
nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen abgelehnt wurde oder
wird. Ein weiterer Erfolg ist, dass nun auch Opfer von als
rechtsstaatswidrig festgestellten Zersetzungsmaßnahmen erfasst werden
und eine Einmalzahlung erhalten. Unter Einbeziehung und
Mitberücksichtigung der verschiedenen Situationen der Betroffenen
wurde insgesamt ein geeigneter Ausgleich gefunden."
Hintergrund: Der Bundestag hat heute den Entwurf eines Gesetzes
zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer
der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in 2./3.-Lesung
beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf, der eine Vorgabe des
Koalitionsvertrages umsetzt, werden die
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze dauerhaft entfristet. Ferner sieht
der Gesetzentwurf Verbesserungen für die Entschädigung von
DDR-Heimkindern vor, die Opfer politischer Verfolgung waren sowie für
die Gruppe der verfolgten Schüler. Zugleich setzt die Koalition ein
dringendes Anliegen von CDU und CSU um, die wissenschaftliche
Forschung zu Fällen von Zwangsadoption in der Sowjetischen
Besatzungszone und in der DDR zu stärken.
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