BDZV und VDZ: Verhalten von Google grenzt an modernes Raubrittertum /
Verbände fordern: Googles Marktverhalten muss von den Kartellbehörden überprüft werden
(ots) - Die beiden Spitzenverbände der deutschen Zeitungen
und Zeitschriften, BDZV und VDZ, haben den französischen Verlagen
ihre volle Unterstützung für ihre heute angekündigten
kartellrechtlichen Schritte gegen Google zugesagt.
"Nach unserer Auffassung missbraucht Google seine Marktmacht dazu,
das heute in Frankreich in Kraft getretene neue Urheberrecht zu
umgehen", sagte ein Sprecher der Verbände. Es sei richtig, dass die
Zeitungen in Frankreich hiergegen kartellrechtliche Schritte
eingeleitet haben. Hintergrund: Google stellt die Verlage in
Frankreich faktisch vor die Wahl, entweder auf die Wahrnehmung des
Publisher´s Right zu verzichten und ihre Inhalte ohne Vergütung
anzuzeigen oder in den Suchergebnissen benachteiligt zu werden.
"Mit großer Irritation haben wir auch eine E-Mail von Google zur
Kenntnis genommen, nach der die in Deutschland erscheinenden
Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls ihre Darstellung in den
Ergebnissen der Suchmaschine überprüfen sollen und dabei auf die
restriktiven Schritte des Suchmaschinengiganten in Frankreich
hingewiesen werden."
Dass auf diese E-Mail nicht einmal eine Antwort möglich sei, zeige
nach Meinung der Verbände, dass Google keinesfalls an einem Dialog
mit den Inhalteanbietern gelegen sei. Es gehe schlicht darum, die
eigene Marktmacht durchzusetzen und mögliche Reaktionen im Keim zu
ersticken. Google verdiene nach Auffassung der Verbände mit den
Inhalten Dritter Milliarden, ohne auch nur einen Cent davon an die
Rechteinhaber weiterzugeben. Das grenze an "modernes Raubrittertum".
BDZV und VDZ nähmen an, dass die große Mehrheit ihrer Mitglieder
nicht bereit sei, freiwillig und dauerhaft gegenüber Google auf das
auch in Deutschland umzusetzende EU-Publisher´s Right zu verzichten.
Eventuelle technische Freigaben, die von Google faktisch erzwungen
würden, änderten daran nichts.
Die Verbände wiesen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof
das bestehende deutsche Presseleistungsschutzrecht am 12. September
2019 grundsätzlich für nicht anwendbar gehalten habe. Selbst wenn das
zuständige Landgericht Berlin auf dieser Grundlage entscheiden
sollte, dass das Recht in diesem konkreten Fall nicht anwendbar ist,
werde aber ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus der
kürzlich verabschiedeten EU-Urheberrechtsrichtlinie auch in
Deutschland umgesetzt. Es könne angesichts der unklaren aktuellen
Rechtslage daher noch nicht abgeschätzt werden, welche Position die
einzelnen Zeitungen und Zeitschriften zu den Vorgaben von Google nach
Klärung der endgültigen Rechtslage einnehmen würden. Aktuelle
Entscheidungen der Verlage seien daher keinesfalls als ein
Einverständnis mit Googles Marktverhalten zu betrachten.
"Eines ist sicher: Das Verhalten von Google zeigt, dass es mehr um
eine kartellrechtliche als um eine urheberrechtliche Frage geht. Die
deutschen Verlegerverbände werden daher wie ihre französischen
Kollegen weitere kartellrechtliche Schritte prüfen und ihre bisher
gegen Google laufenden Verfahren entsprechend anpassen", sagte der
Sprecher.
Der Verband der Zeitungsverleger in Frankreich (Alliance de la
presse d''information générale) hatte heute in einer Pressekonferenz
in Paris angekündigt, als Reaktion auf eine Änderung der Anzeige von
Suchergebnissen durch Google in Folge des neuen französischen
Publisher´s Right kartellrechtliche Schritte einzuleiten. Das
französische Recht war heute in Kraft getreten.
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Datum: 24.10.2019 - 12:15 Uhr
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