Elisabeth Winkelmeier-Becker/Axel Müller: Bestehende Verteidigerrechte ausreichend
(ots) - Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetz
zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags berät heute im Rahmen
einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Rechts der notwendigen Verteidigung. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Axel Müller:
"Spontane Aussagen eines ordnungsgemäß belehrten Täters liefern
oft entscheidende Hinweise für die Ermittlungen. Die Aufklärung der
Straftat muss nach unserer Auffassung das wichtigste Ziel der
Ermittlungen sein. Nicht selten gestehen Beschuldigte unter dem
Eindruck der Tat in der ersten Vernehmung. So jüngst geschehen im
Mordfall Walter Lübcke: Obwohl er nach Bestellung eines Verteidigers
sein Geständnis widerrufen hat, kann er voraussichtlich anhand seiner
Aussagen und Spuren überführt werden.
Die Pflicht zur Verteidigerbestellung schon vor der Vernehmung
würde solche Geständnisse in Zukunft verhindern. So aber sieht es der
Gesetzentwurf des Justizministeriums bislang vor.
Der Beschuldigte soll nicht einmal das Recht haben, auf den
Pflichtverteidiger zu verzichten. Dies kann zu einer finanziellen
Belastung des Beschuldigten führen und auch zu einer
Verfahrensverzögerung, die sich auch zu Lasten des Beschuldigten
auswirken kann. Beschuldigte können beispielsweise dadurch länger als
notwendig in Haft bleiben. Durch die vom Bundesjustizministerium
vorgeschlagene Gesetzesänderung nimmt man jedem potentiell
Beschuldigten im Verfahren unter Umständen zudem die strafmildernde
Wirkung eines schnellen Geständnisses, was in der Erstvernehmung in
vielen Fällen erfolgt."
Hintergrund: Dieser Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
Rechts der notwendigen Verteidigung dient der Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und
beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen
in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L
297 vom 4.11.2016, S. 1; L 91 vom 5.4.2017, S. 40), geht aber über
die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus.
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Datum: 23.10.2019 - 15:58 Uhr
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