InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker/Axel Müller: Bestehende Verteidigerrechte ausreichend

ID: 1764580


(ots) - Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zum Gesetz
zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags berät heute im Rahmen
einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Rechts der notwendigen Verteidigung. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Axel Müller:

"Spontane Aussagen eines ordnungsgemäß belehrten Täters liefern
oft entscheidende Hinweise für die Ermittlungen. Die Aufklärung der
Straftat muss nach unserer Auffassung das wichtigste Ziel der
Ermittlungen sein. Nicht selten gestehen Beschuldigte unter dem
Eindruck der Tat in der ersten Vernehmung. So jüngst geschehen im
Mordfall Walter Lübcke: Obwohl er nach Bestellung eines Verteidigers
sein Geständnis widerrufen hat, kann er voraussichtlich anhand seiner
Aussagen und Spuren überführt werden.

Die Pflicht zur Verteidigerbestellung schon vor der Vernehmung
würde solche Geständnisse in Zukunft verhindern. So aber sieht es der
Gesetzentwurf des Justizministeriums bislang vor.

Der Beschuldigte soll nicht einmal das Recht haben, auf den
Pflichtverteidiger zu verzichten. Dies kann zu einer finanziellen
Belastung des Beschuldigten führen und auch zu einer
Verfahrensverzögerung, die sich auch zu Lasten des Beschuldigten
auswirken kann. Beschuldigte können beispielsweise dadurch länger als
notwendig in Haft bleiben. Durch die vom Bundesjustizministerium
vorgeschlagene Gesetzesänderung nimmt man jedem potentiell
Beschuldigten im Verfahren unter Umständen zudem die strafmildernde
Wirkung eines schnellen Geständnisses, was in der Erstvernehmung in
vielen Fällen erfolgt."

Hintergrund: Dieser Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des




Rechts der notwendigen Verteidigung dient der Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/1919 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Oktober 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und
beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen
in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (ABl. L
297 vom 4.11.2016, S. 1; L 91 vom 5.4.2017, S. 40), geht aber über
die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Frohnmaier: Für Effizienz und wirtschaftliche Zusammenarbeit - Entwicklungsetat um ein Drittel kürzen
Schön/Schipanski: Neue Wege beim Datenschutz gehen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.10.2019 - 15:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1764580
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 78 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Elisabeth Winkelmeier-Becker/Axel Müller: Bestehende Verteidigerrechte ausreichend
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 204


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.