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Wirtschaft fordert Aktualisierung des Gentechnikrechts (FOTO)

ID: 1764510


(ots) -
Offener Brief von 23 Verbänden der Agrar- und Ernährungswirtschaft
an die Politik. Die Zukunft des Standortes Deutschland steht auf dem
Spiel.

In einem Offenen Brief fordern 23 Verbände der Agrar- und
Ernährungswirtschaft die deutsche Politik auf, das veraltete
EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft anzupassen und damit
Rechtssicherheit im Agrarhandel zu gewährleisten.

Am 25. Juli 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass
alle mit neuen Züchtungsmethoden wie zum Beispiel CRISPR/Cas9
erzeugten Pflanzen pauschal als gentechnisch veränderte Organismen
(GVO) einzustufen sind. Die Bilanz der Pflanzenzüchter ein Jahr nach
dem Urteil des EuGH ist ernüchternd. Dr. Heinrich Böhm,
Geschäftsführer der Kartoffelzucht Böhm: "Mit dem Urteilsspruch, der
jegliche Anwendung neuer Züchtungsmethoden pauschal als GVO einstuft,
sind die vielversprechenden Techniken für unsere vorrangig
mittelständisch geprägte Branche für die Produktentwicklung de facto
nicht mehr anwendbar". Pflanzen, die mit Hilfe neuer Methoden erzeugt
wurden, sich aber von klassisch gezüchteten oder durch natürliche
Mutation entstandenen Pflanzen nicht unterscheiden, sollten nicht als
GVO eingestuft werden. Böhm weiter: "An dieser Stelle stimmt das
Gesetz einfach nicht mehr mit der biologischen Realität überein und
muss angepasst werden".

Zwei Dürresommer hintereinander: Die Landwirtschaft spürt den
Klimawandel bereits. Um Ernteausfälle zu minimieren, sind zügig
widerstandsfähige Sorten gefragt, die mit den sich rasant ändernden
klimatischen Bedingungen zurechtkommen. Die neuen Züchtungsmethoden
besitzen das Potential, in relativ kurzer Zeit zur Lösung solcher
Herausforderungen beizutragen. Marco Gemballa, Geschäftsführer der
Agrargesellschaft Zinzow: "Unsere Region leidet schon heute unter




Klimaextremen. Ohne angepasste Pflanzensorten wird für uns
Landwirtschaft immer häufiger zum Lotteriespiel. In dieser brisanten
Situation wäre es schlicht fatal, auf dieses innovative Werkzeug zu
verzichten".

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union sind die neuen
Züchtungsmethoden Alltag; Produkte werden weder reguliert noch
gekennzeichnet. Für die Einfuhr nach Europa gilt jedoch eine
Genehmigungs- und Kennzeichnungspflicht. Da aber gerichtsfeste
Nachweisverfahren für solche Produkte nicht existieren, ist eine
Kontrolle unmöglich. Das stellt Rohstoffhändler und die gesamte
Wertschöpfungskette vor große Herausforderungen. "Damit die
internationalen Handelsströme weiterhin funktionieren und die
Versorgungsmärkte nicht gefährdet werden, müssen die Bestimmungen zu
agrarischen Rohstoffen verschiedener Weltregionen miteinander
kompatibel sein", so Dr. Oliver Balkhausen, Leiter der
volkswirtschaftlichen Abteilung bei Archer Daniels Midlands (ADM).



Pressekontakt:
Dr. Momme Matthiesen (im Auftrag der zeichnenden Verbände des Offenen
Briefes)

Geschäftsführer OVID
GRAIN CLUB Geschäftsstelle

c/o OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden
Industrie in Deutschland e. V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 / 726 259 31
Fax: +49 (0) 30 / 726 259 93
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Datum: 23.10.2019 - 13:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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