Gebäudeenergiegesetz: CO2-Einsparpotenzial für den netzfreien Raum noch nicht ausgeschöpft / Deutscher Verband Flüssiggas sieht Nachbesserungsbedarf bei Benennung der Heizöl-Alternativen
(ots) - Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
begrüßt, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines
Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
konventionelles und biogenes Flüssiggas strategisch einbindet. Dies
bedeute einen klaren Fortschritt im Vergleich zu früheren Entwürfen.
Mit einem expliziten Bekenntnis zu Flüssiggas als Alternative zur
Ölheizung im netzfreien Raum könnte jedoch bei den CO2-Einsparungen
noch wesentlich mehr erreicht werden, so der DVFG.
"Wir begrüßen, dass das Bundeskabinett nun entschieden hat, bei
der gesetzlichen Neugestaltung des Wärmemarktes auch auf die
Potenziale von konventionellem und biogenem Flüssiggas zu setzen",
erklärt DVFG-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Stücke. "Im Vergleich
zu früheren Vorschlägen ist es zu klaren Fortschritten gekommen, die
messbar zum Erreichen der CO2-Einsparziele 2030 beitragen werden", so
Stücke. Für den netzfreien Raum werde die politische Absicht, Heizöl
durch emissonsärmere Alternativen abzulösen, jedoch noch nicht
konsequent genug ausformuliert. Der Entwurf sieht vor, dass
Ölheizungen ab 2026 weiterhin installiert werden dürfen, wenn kein
Zugang zum Erdgas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist. Flüssiggas wird
hier nicht als Option genannt - obwohl sich der leitungsunabhängige
Energieträger gerade in diesen Fällen als Alternative zu Heizöl
anbietet. Damit blendet der Entwurf ohne Not rund 2,75 Millionen
Ölheizungen aus, die im netzfreien Raum durch Flüssiggas-Heizungen
ersetzt werden könnten. Allein durch den Energieträgerwechsel von
Heizöl zu konventionellem Flüssiggas könnten nach Berechnungen des
DVFG im netzfreien, überwiegend ländlichen Raum 2,9 Millionen Tonnen
CO2 im Jahr eingespart werden. Durch einen zeitgleichen Umstieg von
Heizwert- auf Brennwerttechnik wären sogar rund 4 Millionen Tonnen
CO2 im Jahr möglich. "Warum die Bundesregierung sich an diesem Punkt
nicht noch klarer zur Flüssiggas bekennt, ist angesichts der
ehrgeizigen Ziele zur Treibhausgasreduktion kaum nachvollziehbar", so
das Fazit von Stücke.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird für Heiz-
und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
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Datum: 23.10.2019 - 12:46 Uhr
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