Winkelmeier-Becker: Modernisierung der Strafverfahren kommt
(ots) - Langjährige Forderungen der CDU/CSU-Fraktion werden
umgesetzt
Am heutigen Mittwoch beschließt das Bundeskabinett einen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens. Dazu erklärt
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Auf Druck der Union kommt nun endlich der Gesetzentwurf zur
Modernisierung des Strafverfahrens ins Kabinett. Gerade in
Großverfahren gibt dies der Justiz Mittel an die Hand, um Prozesse
gegen taktische Verzögerungen zu schützen, ohne die Rechte der
Angeklagten substanziell einzuschränken. Prozessverschleppungen
werden durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht
sowie bei Besetzungsrügen künftig erschwert. Gerichtsverfahren können
dadurch beschleunigt werden. Zudem bekommen die Ermittler bessere
Möglichkeiten zur Aufklärung: Über die DNA-Analysen sollen auch
äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe
ermittelt werden können. Damit wird es auch für Altfälle neue
Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des
Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung
erweitert werden.
Gerne würden wir - wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart -
darüber hinaus eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit in
Kapitalsachen zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten
aufnehmen, wenn nachträglich beispielsweise durch DNA die Täterschaft
nachgewiesen werden kann. Dieser Punkt ist vom Justizministerium
bisher leider noch nicht aufgegriffen worden."
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Datum: 23.10.2019 - 10:50 Uhr
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