"Volksbegehren Bienensterben" macht Bauern zu Sündenböcken für Agrarpolitik
(ots) - "Kann ein Volksbegehren, das Verbote und
Freiheitsbeschränkungen fordert, vom Volk kommen?" Diese Frage
stellte der AfD-Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecher
seiner Fraktion, Udo Stein, am heutigen Mittwoch in seiner Plenarrede
in den Raum. Es zeichne sich deutlich ab, dass "hinter dem
''Volksbegehren Bienensterben'' starke, staatlich auf vielerlei Weise
geförderte und privilegierte Verbände mit eigenen Interessen wie NABU
und BUND" stehen. Scharfe Kritik übte der AfD-Abgeordnete darüber
hinaus an den von den Initiatoren des Volksbegehrens immer wieder
geäußerten Schuldzuweisungen gegen die baden-württembergischen
Landwirte, die als "Sündenböcke der Agrarpolitik" abgestempelt
werden. "Das Volksbegehren sollte sich vielmehr gegen den wahren
Verursacher der Missstände in der Landwirtschaft richten. Selbst
durch das ''Volksbegehren Bienensterben'' können wir gar nicht so viele
Betriebe verlieren, wie wir in den letzten 30 Jahren durch die
zumeist von der CDU in engem Schulterschluss mit dem Deutschen
Bauernverband verantwortete Agrarpolitik verloren haben. Von 25.000
Haupterwerbsbetrieben im Land 1999 sind heute nur noch die Hälfte
übrig! Die ungerechte Verteilung der jährlich drei Milliarden Euro
Agrarsubventionen aus der sogenannten ''ersten Säule'' ist der
Brandbeschleuniger des Strukturwandels - und damit die Hauptursache
für die Verarmung der Kulturlandschaft", so Stein weiter.
"Gleichzeitig titeln in diesem Sommer die Zeitungen ''Die Grünen haben
mehr direkte Demokratie versprochen und tun sich schwer, das
einzulösen'' oder ''Vom Treiber zum Getriebenen - die Grünen und die
direkte Demokratie''. Nur die AfD fordert als Partei mehr Direkte
Demokratie, und gerade die Grünen brauchen die AfD als Stachel in
ihrem bequem gewordenen Fleisch", richtete Stein seine Kritik an die
grünen Regierungsmitglieder.
Recht auf Eigentum und freie Berufsausübung
Ein weiterer Kritikpunkt der AfD am aktuellen Volksbegehren
Bienensterben lautet: Das Recht schützt die Minderheit vor der
Tyrannei der Mehrheit. "Landwirte haben das Recht auf Eigentum und
freie Berufsausübung. Und deshalb kann ihnen auch eine Mehrheit nicht
die Berufsausübung nach guter fachlicher Praxis mit amtlich
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln verbieten", so Udo Stein
abschließend.
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Datum: 16.10.2019 - 19:12 Uhr
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