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"Kein Raum der AfD" - Früchte der Rottweiler Kunst

ID: 1762630


(ots) - Am 15. Oktober 2019 wurde das Telekom-Gebäude in
Rottweil, in dem sich das Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten und
stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion Emil Sänze befindet,
von Unbekannten mit Parolen "Kein Raum der AfD" beschmiert und der
Briefkasten mit Montageschaum gefüllt. Vom örtlichen
FDP/DVP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais kam gar der eigenartige
Facebook-Kommentar, angeblich "demokratieschädliche" Äußerungen
Sänzes hätten diese Sachbeschädigung veranlasst. Offensichtlich ist
die Haut bei den farbfreudigen linken Rottweiler "Kulturfreunden"
dünn geworden, nachdem der von Sänze veranlasste Antrag 16/6847
offengelegt hatte, in welchem Umfang (28.000 Euro bei Gesamtkosten
von 45.000 Euro) für ein politisch tendenziöses Theaterstück von der
Landesregierung aus Steuermitteln zugeschossen wurde - und in welchem
Maße heute ein Kulturbetrieb, der zunehmend moralisch-normative
Meinungshoheit beansprucht, ohne demokratisch transparentes
Auswahlverfahren aus Steuermitteln alimentiert wird. Von 372.815 Euro
Gesamtbudget erwirtschaftete das Rottweiler "Zimmertheater" 2017 nur
rund 160.000 Euro selbst. Inzwischen ist gegen die Büro-Schmierer der
Staatsschutz eingeschaltet. Fotos waren in der Neuen Rottweiler
Zeitung (NRWZ) zu sehen, noch bevor der Geschädigte von der Tat
erfuhr.

Getroffene Hunde bellen

"Mit Interesse lese ich derzeit Zuschriften von Theaterkünstlern,
die mir beweisen wollen, gerade ihre Beiträge seien für den Bestand
der Demokratie und der grundgesetzlichen Ordnung eminent wichtig",
erläutert Emil Sänze MdL. "Neben der GEZ haben wir also, wovon wir
Bürger gar nichts wussten, angeblich noch eine weitere Art
''Demokratieabgabe'' für selbsternannte Bewahrer der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tragen. Sie nehmen
sozusagen in Anspruch, an der politischen Willensbildung mitzuwirken




und sich dafür finanzieren zu lassen, wofür sie eine besondere
Verantwortung versprechen. Wichtig ist bei allen Vorhaltungen
allerdings ausschließlich, was das Grundgesetz und die
Landesverfassung zur Kunst sagen." So garantiert Art. 5/3 des
Grundgesetzes ausdrücklich die Freiheit von Kunst, Wissenschaft,
Forschung und Lehre, während Art. 5/1 die Freiheit der Meinung
garantiert. Problematisch freilich ist die von vom Intendanten des
Rottweiler "Zimmertheaters" Dr. Peter Staatsmann vorgetragene
Interpretation. "Kein Artikel des Grundgesetzes - und das scheinen
Staatsmann und Freunde nicht verstanden zu haben - sieht ein
Grundrecht auf ein steueralimentiertes Einkommen durch politischen
Agitprop vor", unterstreicht der AfD-Landtagsabgeordnete. "Artikel 3
c der Landesverfassung stellt ''das kulturelle Leben'' und ''Denkmale
der Kunst'' der Förderung und dem Schutz des Staates anheim. Das ist
zweifellos in Ordnung. Das Wissenschaftsministerium hat sich aber
2010 ''Vier Leitlinien der Kulturpolitik'' gegeben - Liberalität,
Pluralität, Subsidiarität und Dezentralität -, ohne einen
transparenten, Pluralismus und demokratischer Kontrolle genügenden
Auswahl-Prozess zu etablieren." Es bestehe, so Sänze, heute die
offensichtliche Gefahr, dass sich Theater-Produzenten, staatliche
Förderer und links gesonnenes Kulturpublikum zu Lasten der großen
Mehrheit der Steuerzahler zu einem geschlossenen Interessenkreis
kurzschließen und ihre Interessen zu vermeintlicher öffentlich
akzeptierter Normkunst-Meinung erheben. "Dies ist aus meiner Sicht
heute in weiten Teilen der Fall. Liberalität sagt: Der Staat darf
keinen Einfluss auf künstlerische Inhalte nehmen. Pluralität sagt:
Ziel ist eine Vielfalt von Kunst. Subsidiarität sagt: Kunstförderung
soll einen ergänzenden Charakter haben. Die Aufgabe des Landes
beschränkt sich auf Hilfe zur Selbsthilfe. Fakt ist aber: Das Land
hat in Rottweil gut zwei Drittel eines sogenannten Anti-AfD-Stücks
bezahlt!"

Wenn es so toll ist - wieso will das zahlende Publikum nicht
mitspielen?

Nach Sänzes Ansicht wird, wer sich in der Kunst zu politischen
Botschaften hingezogen fühlt, genügend Kunstliebhaber finden, sofern
er wirklich eine gesellschaftlich relevante Meinung ausdrückt. Diese
sind dann auch bereit, für die dargebotene Meinung an der
Theaterkasse zu zahlen. "Die Förderung der Kunst gehört transparent
organisiert und demokratisch beaufsichtigt, damit sich keine
einseitige Politprivilegierung gleichwelcher Richtung zu Lasten der
Steuern zahlenden Allgemeinheit und der parlamentarischen Opposition
verfestigt. Wir brauchen keine Regimekünstler - denn das wäre ein
parasitäres Geschäftsmodell zu Lasten des Meinungspluralismus im
Kulturbetrieb. Wenn das von Herrn Staatsmann inszenierte
Meinungs-Stück die Kosten in krassester Weise nicht deckt, dann ist
das eben kein Problem des Grundgesetzes oder der künstlerischen
Freiheit. Es ist offensichtlich ein Problem des Intendanten des
''Zimmertheaters'' sowie der inhaltlichen Qualität und Relevanz. Dr.
Peter Staatsmann bekam in der NRWZ etwa eine Druckseite und konnte
mir und der Öffentlichkeit in seinem weinerlichen,
weitschweifig-pseudointellektuellen Gastbeitrag von der angeblich
angegriffenen Freiheit der Kunst nicht erklären, warum das von ihm
geschriebene und inszenierte Stück, das angeblich für unsere bedrohte
Freiheit so wichtig sei, gerade einmal ein Drittel seiner Kosten
selbst deckt. Entgegen dem amtlichen Liberalitäts- und dem
Subsidiaritätsversprechen in der Kulturförderung muss es schlicht als
risikolos, staatsgenehm und staatsalimentiert gelten. Das erinnert
mich in gewisser Weise an die Förderung für Christoph Sonntag.
Intendant Staatsmann beruft sich auf den ''Mut'' des Regisseurs zu
kritischen Analysen - den ihm das grüne Wissenschaftsministerium
vergütet. Schiller, der Mut hatte, würde weinen!"



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke(at)afd.landtag-bw.de

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Datum: 16.10.2019 - 19:02 Uhr
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