Winkelmeier-Becker/Hoffmann: Versuch von Cybergrooming wird strafbar
(ots) - Ermittler stärken, Straftaten verhindern, Kinder
schützen
Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag in 1. Lesung
den Gesetzentwurf zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim
sogenannten Cybergrooming. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Alexander Hoffmann:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Endlich beginnen die
parlamentarischen Beratungen zur Versuchsstrafbarkeit des
Cybergrooming. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Ermittler,
verhindern ggf. weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder.
Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu
Minderjährigen im Internet zwecks Anbahnung sexueller Kontakte. Wer
versucht, sich auf diese Art an Kinder heranzumachen, zeigt damit
seinen Entschluss, Kinder zu täuschen und ggf. auch zu missbrauchen.
Das muss reichen, damit die Ermittler wirksam einschreiten können.
Von Praktikern wissen wir, dass sie ohne die Versuchsstrafbarkeit
häufig kein Ermittlungsverfahren einleiten können.
Auf Druck der Union war dieses Anliegen deshalb in den
Koalitionsvertrag gekommen, nachdem es in der letzten
Legislaturperiode vom Bundesjustizministerium und dem
Koalitionspartner immer abgelehnt worden war. Endlich hat das
Justizministerium nun den überfälligen Gesetzentwurf vorgelegt. Die
parlamentarischen Beratungen wollen wir nutzen, den Schutz der Kinder
noch weiter auszubauen. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu bereits eine
Vielzahl von weiteren Maßnahmen beschlossen."
Alexander Hoffmann: "Es hat sehr lange gedauert, bis das
Bundesjustizministerium nach mehrfachem Drängen der CDU/CSU-Fraktion
endlich aktiv geworden ist - und das ausgerechnet bei einem so
wichtigen Thema! Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem
Missbrauch noch besser geschützt werden. Die bisherigen Regelungen
reichen hierfür in unserer digitalen Welt nicht aus. Wir sollten in
den parlamentarischen Beratungen auch noch das Strafmaß erhöhen: Der
Besitz von Kinderpornografie sollte mit bis zu fünf statt bisher nur
drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Die Mindeststrafe für
sexuellen Kindesmissbrauch sollte auf ein Jahr heraufgesetzt werden."
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Datum: 16.10.2019 - 13:55 Uhr
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