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Insolvenzverfahren BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren über BEV / Gläubiger können nun ihre Forderungen anmelden

ID: 1762349


(ots) - Das Amtsgericht München - Abteilung für
Insolvenzsachen - hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 das
Insolvenzverfahren über die BEV Bayerische
Energieversorgungsgesellschaft mbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel W.
Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
(München) zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach der
Insolvenzantragstellung der BEV am 25. Januar 2019 war Axel W.
Bierbach bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

"Die Erstellung des Insolvenzgutachtens hat in diesem
außergewöhnlichen Fall auch außergewöhnlich lange gedauert. Dies lag
unter anderem daran, dass erst durch die Erstellung von
Endabrechnungen festgestellt werden konnte, ob und in welchem Umfang
Kunden noch Zahlungen für Energielieferungen zu leisten haben und
welcher Kunde in welcher Höhe Gläubiger ist", sagte Bierbach. Mit der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nun der Weg für die Gläubiger
der BEV frei, ihre Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen
zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis
zum 10. Januar 2020 gesetzt. Das Anmeldeverfahren für die Gläubiger
wird sehr kundenfreundlich in elektronischer Form über die Website
www.bev-inso.de möglich sein. Der Berichtstermin wird am 15. Januar
2020 in München stattfinden. Dabei wird der Insolvenzverwalter den
Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens
berichten und auch zu den Hintergründen der Insolvenz, den
Krisenursachen und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen.

Nach aktuellem Stand geht Insolvenzverwalter Bierbach von rund
314.000 Gläubigern aus, die Ansprüche gegenüber der BEV geltend
machen können. Sie setzen sich zusammen aus 312.000 BEV-Kunden und
ca. 2.000 Lieferanten, zu denen Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie
Vermittlungsportale gehören. Die Verbindlichkeiten der BEV gegenüber




Kunden belaufen sich voraussichtlich auf 53,5 Mio. Euro. Das
entspricht einer durchschnittlichen Gesamtforderung pro Kunde von
etwa 170 Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Netzbetreibern wurden
mit ca. 57,5 Mio. Euro ermittelt. Die Gesamtverbindlichkeiten der
BEV, zu denen weiterhin Forderungen von Finanzbehörden,
Energielieferanten sowie Kreditinstituten und Zahlungsabwicklern
zählen, betragen nach aktuellem, jedoch immer noch vorläufigem
Kenntnisstand rund 207,34 Mio. Euro.

Seit dem Beginn der Rechnungsproduktion im Mai 2019 hat die BEV
bereits rund 400.000 Rechnungen erstellt. "Insgesamt gehen wir davon
aus, dass ca. 600.000 Abrechnungen erstellt werden müssen. Unser Ziel
ist es, sämtliche Endabrechnungen von BEV-Kunden bis zum 20. Dezember
2019 zu erstellen und zu verschicken", sagte Bierbach. Erst zum
Zeitpunkt der Rechnungserstellung wird klar, ob ein Kunde Gläubiger
oder Schuldner ist. Der weitaus größere Teil der Kunden hat nach
Angaben des Insolvenzverwalters Forderungen gegenüber der BEV. Es
zeichne sich ab, dass nur etwa ein Drittel der abgerechneten Kunden
Nachzahlungen aus Energieverbrauch leisten müsse. Zwei Drittel der
Kunden seien dagegen Gläubiger der BEV, die nun ihre Forderungen zur
Insolvenztabelle anmelden könnten.

Der Versand derjenigen Endabrechnungen, die zu Forderungen der
Kunden führen, erfolgt bewusst erst nach Eröffnung des Verfahrens,
weil es erst ab diesem Zeitpunkt rechtlich zulässig ist, Forderungen
zur Tabelle anzumelden. "Ein Rechnungsversand an die Gläubiger
bereits vor Verfahrenseröffnung hätte zu erheblichen Irritationen und
Mehraufwand für die Kunden geführt", erklärte Bierbach. Mehr als
260.000 solcher Endabrechnungen sind bereits erstellt und werden nach
Verfahrenseröffnung auf der Website zum Download bereitgestellt. Die
Erstellung aller Endabrechnungen wird rechtzeitig vor Weihnachten
erfolgen, damit alle Gläubiger die Möglichkeit haben, ihre
Forderungen fristgerecht zur Tabelle anzumelden. "Es handelt sich
dabei nicht um eine Ausschlussfrist. Auch bei späteren Anmeldungen
oder Einwänden können diese Forderungen noch berücksichtigt oder auch
korrigiert werden", sagte Bierbach.

Die Gläubiger erhalten zwischen dem 21. Oktober 2019 und dem 20.
Dezember 2019 in einem per Post versandten Aufforderungsschreiben
eine persönliche PIN-Nummer. Mit dieser können sie sich im
Gläubigerbereich der Website www.bev-inso.de einloggen und ihre
Endabrechnung downloaden. Die Forderungshöhe aus der Abrechnung wird
zur Vereinfachung bereits vorgeschlagen. "Die Forderungsanmeldung
funktioniert ganz einfach. Wir haben uns sehr darum bemüht, die
Korrespondenz und die Anmeldung von Forderungen so kundenfreundlich
wie möglich zu gestalten", erklärte Bierbach.

"Angesichts der außergewöhnlichen Größe und Komplexität dieses
Insolvenzverfahrens ist es eine gewaltige Herausforderung, die
Vertragsverhältnisse sauber abzuwickeln, indem für alle Kunden
Endabrechnungen erstellt werden. Wir setzen alles daran, sämtliche
Endabrechnungen korrekt und unter Berücksichtigung der
Bonusansprüche, soweit vertraglich und gesetzlich zulässig, zu
erstellen", sagte Bierbach weiter. Dies gestalte sich leider sehr
viel aufwändiger als ursprünglich erwartet. "Es ist jedoch
erfreulich, dass die überwiegende Anzahl der Kunden sehr gut und
sachlich auf das notwendige Abrechnungsverfahren reagiert. Die
Zahlungsquote der Kunden für ihre offenen Energielieferungen ist
bislang sehr hoch", so der Insolvenzverwalter. Sofern Kunden Einwände
gegen ihre Abrechnung, insbesondere aufgrund von Zählerständen oder
Bonusforderungen, hätten, würden diese selbstverständlich überprüft.
Viele Kunden seien auf die Endabrechnung angewiesen, da sie diese
beispielsweise zur Vorlage bei Krankenkassen und Behörden sowie für
Steuerberater und Mieter benötigten.

Das Insolvenzverfahren und die Prüfung der Forderungen werden sich
angesichts der hohen Gläubigerzahl voraussichtlich über mehrere Jahre
hinziehen. Die anteilige Auszahlung ihrer Forderungen über die
Insolvenzquote werden die Gläubiger erst am Ende des Verfahrens
erhalten. "Wir sind sehr froh, dass es uns angesichts aller
Schwierigkeiten in dem Verfahren überhaupt gelungen ist, das
Insolvenzverfahren über die BEV eröffnen zu können. Nur so kann
dieses Unternehmen ordentlich abgewickelt werden, wozu vor allem auch
die Durchsetzung von Ansprüchen jeglicher Art, insbesondere
Haftungsansprüchen, gehört. Mit einer nennenswerten Quote für die
Gläubiger ist aus heutiger Sicht aber leider nicht zu rechnen", sagte
Bierbach.

Die Höhe der Insolvenzquote werde ganz wesentlich davon abhängen,
ob es gelinge, im eröffneten Insolvenzverfahren insolvenzrechtliche
Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Die Prüfung
entsprechender Ansprüche laufe bereits seit Beginn der vorläufigen
Insolvenzverwaltung. Die Forderung der BEV gegen ihre
Muttergesellschaft Genie Holding AG in der Schweiz von mehr als 119
Mio. Euro wurde bereits im dortigen Konkursverfahren angemeldet, aber
auch dort ist bisher kaum Vermögen gefunden worden.

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (www.mhbk.de)
ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte
Sozietät von Rechtsanwälten in München und anderen bayerischen
Städten. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an
mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen
Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das
Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und
Gruppeninsolvenzen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (50) ist
spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem
breiten Branchenspektrum. Er hat bereits eine Vielzahl von
Insolvenzen betreut. Bierbach ist zudem Vorstand im Verband
Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (www.vid.de) sowie Mitglied im
Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional
tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die
gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln
(www.gravenbrucher-kreis.de).



Pressekontakt:
Nicole Huss
Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Tel.: +49 89 130 125 22
Mobil: +49 172 848 89 28
E-Mail: presse(at)mhbk.de

Original-Content von: MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.10.2019 - 10:15 Uhr
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Energie & Umwelt


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