DEKV: MDK-Reformgesetz muss Entlassmanagement stärken
(ots) - Das geplante Gesetz für bessere und unabhängigere
Prüfungen (MDK-Reformgesetz) soll die Zusammenarbeit der
Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) und der
Krankenkassen reformieren. Anlässlich der Expertenanhörung und
Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Gesundheit am 14.
Oktober 2019 fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband
eine Stärkung des Entlassmanagements im MDK-Reformgesetz, um die
Versorgung vulnerabler Patientengruppen zu verbessern und wertvolle
Ressourcen bei Medizinischem Dienst, Krankenkassen und Krankenhäusern
zu sparen.
Fehlende nachstationäre Angebote belasten die Krankenhäuser
"Rund 22 Prozent der MDK-Prüfungen erfolgen aufgrund einer
Überschreitung der oberen Grenzverweildauer.1 Wir haben uns diese
Fälle in den evangelischen Krankenhäusern genau angesehen: Zwar ist
die medizinische Versorgung der Patienten abgeschlossen, aber eine
Entlassung aus dem Krankenhaus ist in vielen Fällen aus ethischer
Sicht nicht vertretbar. Dies betrifft insbesondere besonders
schutzbedürftige Patientinnen und Patienten. Typische Beispiele sind
alte, multimorbide Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres
Pflegebedarfs nicht in ihr Zuhause zurückkehren können. Eine nahtlose
Überleitung in eine Kurzzeitpflege, eine Wohngruppe, ein Pflegeheim
oder - bei nicht heilbaren, lebensbedrohenden Erkrankungen - in ein
Hospiz ist aufgrund mangelnder Kapazitäten oft nicht möglich. Daher
bleiben die Betroffenen in stationärer Behandlung, bis ein passender
Betreuungsplatz gefunden ist. Doch nicht nur ältere, mehrfach schwer
erkrankte Menschen sind betroffen, sondern auch Menschen mit
psychischen Erkrankungen, die nach einem Krankenhausaufenthalt nicht
in ihre Wohngruppen zurückkehren können. Das finanzielle Risiko für
den verlängerten Krankenhausaufenthalt und eine
verantwortungsbewusste Betreuung dieser vulnerablen Patientengruppen
tragen die Krankenhäuser. Somit gehen fehlende Kapazitäten im
nachstationären Bereich und eine erschwerte Sektor-übergreifende
Zusammenarbeit allein zu Lasten der Krankenhäuser, da sie die
entstehenden Kosten nicht vergütet bekommen. Die geplante Einführung
von Prüfquoten und Aufschlägen wird dieses Risiko verstärken",
verdeutlicht Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen
Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen beim
Entlassmanagement stärken
Der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a
Satz 9 SGB V beim Übergang in die Versorgung nach der
Krankenhausbehandlung hat das Ziel, die bedarfsgerechte,
kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die
Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Zugleich regelt er den
Anspruch der Patientinnen und Patienten auf ein Entlassmanagement
durch das Krankenhaus und die Unterstützung dieser Maßnahmen durch
die Krankenkasse. Laut §10, Absatz 1 ist es Aufgabe der Krankenkasse,
gemeinsam mit dem Krankenhaus rechtzeitig vor der Entlassung des
Patienten die für die Umsetzung des Entlassplans erforderliche
Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen Leistungserbringer
zu kontaktieren und für deren zeitgerechten Einsatz zu sorgen. "Daher
fordert der DEKV den Artikel 1, Nummer 23 § 275c Absatz 3 im
MDK-Reformgesetz dahingehend anzupassen, dass eine Rechnungskürzung,
die sich auf die obere Grenzverweildauer bezieht, nicht erfolgen
darf, wenn die verlängerte stationäre Verweildauer darin begründet
ist, dass eine Überleitung in eine notwendige Versorgung trotz
Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen nicht möglich ist. Diese
Änderung im MDK-Reformgesetz führt aus unserer Sicht zu einer
dringend notwendigen engeren Zusammenarbeit von Kranken- und
Pflegekassen mit dem Entlassmanagement in den Krankenhäusern. Diese
Stärkung des Entlassmanagements betont die gemeinsame Verantwortung
für die Patientinnen und Patienten, verbessert deren Versorgung und
schont die Behandlungsressourcen in den Krankenhäusern", so Radbruch.
Quellen:
1. medinfoweb: Herbstumfrage 2018 zur Krankenhausrechnungsprüfung
2017.
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Datum: 14.10.2019 - 16:01 Uhr
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