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Bundespatentgericht weist Nichtigkeitsklagen in Patentstreit gegen IPCom ab

ID: 1761248


(ots) - Die Patentnichtigkeitsklagen von Apple und HTC
betreffend den deutschen Teil des europäischen Patents 1 841 268 der
IPCom hat der 6. Senat des Bundespatentgerichts nach mündlicher
Verhandlung am 9. Oktober 2019 abgewiesen.

Das Patent ist Grundlage mehrerer Verletzungsklagen. Eine dieser
Klagen ist derzeit in der Revision vor dem Bundesgerichtshof
anhängig; durch Beschluss vom 5. Juni 2018 (Aktenzeichen: X ZR 58/16)
wurde dieses Verfahren ausgesetzt.

Das Patent mit der Bezeichnung "Zugriff einer Mobilstation auf
einen wahlfreien Zugriffskanal in Abhängigkeit ihrer Nutzerklasse"
wurde mit seiner geltenden Fassung, die nur noch einen Patentanspruch
enthält, im Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt
aufrecht erhalten. Am 19. Juli 2017 wies die zuständige
Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die Beschwerden mehrerer
Einsprechender gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung
endgültig zurück. In der Folge haben die Klägerinnen mit Klageschrift
vom 7. Dezember 2017 gegen das geänderte Patent mit Wirkung für
Deutschland Nichtigkeitsklage erhoben, mit der sie geltend gemacht
haben, der einzige Patentanspruch sei (gegenüber der ursprünglichen
Anmeldung) unzulässig erweitert und nicht patentfähig. Diese
Nichtigkeitsklagen wurde nunmehr nach mündlicher Verhandlung durch
Urteil des Bundespatentgerichts abgewiesen. Die Entscheidung wurde am
Ende der Sitzung verkündet; das vollständige Urteil wird noch
abgesetzt und den Parteien zugestellt. Gegen dieses Urteil kann noch
Berufung zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Az.: 6 Ni 34/17 (EP)



Pressekontakt:
Bundespatentgericht
Dr. Ina Schnurr
Telefon: +49 (0)89 699 37 220
Pressestelle(at)bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell





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Datum: 11.10.2019 - 13:35 Uhr
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