Zeit für den Reifenwechsel / Faustregel lautet von O(ktober) bis O(stern) (FOTO)
(ots) -
Die Faustformel für Winterreifen lautet von Oktober bis Ostern (O
bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich
keine Relevanz. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein
bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen
gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei
winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen
oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem
droht mit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem gibt es einen
Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich
das Bußgeld auf 80 Euro. Nicht nur für den Fahrer, auch für den
Halter kann das Fahren ohne die richtige Bereifung teuer werden: Da
der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung
anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls
einen Punkt in Flensburg.
Nach einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen
Straßenverhältnissen kann es zu einer erheblichen Leistungskürzung
der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kommen. Auch in der
Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee
erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des
Geschädigten kommen kann.
Aktuelle Winterreifen oder Ganzjahresreifen erkennt man am
Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich
gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als
wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden
sind. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6
Millimetern. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch
mindestens vier Millimeter. Nach sechs Jahren sollte man die Reifen
tauschen, dann ist die Gummimischung vielfach so hart geworden, dass
der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
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Datum: 11.10.2019 - 11:00 Uhr
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