Betriebliche Altersvorsorge: Viel Luft nach oben
(ots) - Aktueller «Trendmonitor Finanzdienstleistungen»
von Nordlight Research untersucht Hürden, Potenziale und Perspektiven
für die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
- Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSGR) bleibt bislang ohne Wirkung
- Große Entwicklungspotenziale bei der Verbreitung von bAV und BU
Das Anfang 2018 in Kraft getretene "Betriebsrentenstärkungsgesetz"
(BRSG) soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
stufenweise vorantreiben. In der Praxis hapert es damit aber noch
deutlich: fast drei Viertel (71%) der Erwerbstätigen kennen das BRSG
bisher überhaupt nicht, und die Mehrheit der Arbeitnehmer zeigt sich
vom Engagement und von den Angeboten ihrer Arbeitgeber zur bAV nur
wenig begeistert. Daran hat auch der Anfang 2019 für Neuverträge
verpflichtend eingeführte Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15
Prozent des umgewandelten Entgelts (bei Sozialversicherungsersparnis)
bislang wenig geändert. Viele Arbeitgeber - insbesondere kleinere und
mittlere Betriebe, die den Großteil der Beschäftigungsverhältnisse
ausmachen - verhalten sich in puncto bAV weiterhin passiv, motivieren
ihre Mitarbeiter nur wenig zum Abschluss. Aktuell hat nur etwa jeder
zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine
bAV abgeschlossen; Tendenz: stagnierend.
Dies sind Ergebnisse der aktuellen Ausgabe des «Trendmonitor
Finanzdienstleistungen» des Marktforschungsinstituts Nordlight
Research. Rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger ab 18 Jahren wurden
im August und September 2019 ausführlich zu ihren Einstellungen und
ihrem Verhalten zu den Vorsorgeprodukten "Betriebliche
Altersvorsorge" (bAV) und "Berufsunfähigkeitsversicherung" (BU)
befragt.
Abschlusshürden und Abschlusstreiber für die Betriebliche
Altersvorsorge
Haupthürde für den Abschluss einer bAV stellt aus Sicht der
Erwerbstätigen die mangelnde Aktivität der Arbeitgeber dar. Daneben
spielen auch die Höhe des Eigenbetrags und Zweifel an der
Rentabilität eine Rolle. Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird dies
in drei Viertel der Fälle (74%) vom Arbeitgeber initiiert, deutlich
seltener von den Arbeitnehmern selbst.
Kenntnisse und Aktivitäten der Beschäftigten zur bAV sind im
Durchschnitt gering ausgeprägt. Tendenziell ist die Unzufriedenheit
der Erwerbstätigen mit dem Engagement und den Angeboten der
Arbeitgeber zur bAV in kleineren und mittleren Betrieben etwas
stärker ausgeprägt als in großen.
Primär entscheidend für den Abschluss einer bAV ist am Ende meist
der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher
abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel
hingegen über Entgeltumwandlung (mit Arbeitgeberzuschuss).
"Zentrale Stellschraube für die Stärkung der bAV sind die
Arbeitgeber", sagt Dr. Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight
Research. "Um die politischen Ziele des BSGR zu erreichen, braucht es
insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse.
Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und
auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte
sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes
Low-Involvement-Produkt herauszuholen."
Gegenwärtig naiv erscheint hingegen, aufgrund des BSGR von den
Erwerbstätigen selbst mehr Eigenaktivität zur bAV zu erwarten.
Lediglich 15 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
wissen zumindest einigermaßen, was das Gesetz überhaupt anstrebt.
Erwartet wird ein Impuls von Seiten des Chefs.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Oft noch zu teuer - schlankere
Angebote gefragt
Neben der Stagnation bei der bAV zeigt der aktuelle «Trendmonitor
Finanzdienstleistungen» auch für den Vorsorgebaustein
"Berufsunfähigkeitsversicherung" (BU) noch deutliche
Entwicklungspotenziale: Aktuell besitzen rund 70 Prozent der
berufstätigen Deutschen noch keine BU. Daran hat sich seit 2014 nur
wenig geändert.
Wesentliche Abschlusshürden sind vor allem die Prämienhöhe und
zugleich das als gering eingeschätzte persönliche Risiko. Hier sind
vor allem Produktgeber und Vermittler gefordert: Anreize können durch
attraktive niedrigschwellige Angebote gesetzt werden. Der größte Teil
der Zielgruppe bevorzugt einen eher geringen Auszahlungsbetrag
(durchschnittlich: 1.000 EUR) bei geringer Prämie. Höhere
Absicherungssummen werden deutlich seltener präferiert und sind den
meisten Berufstätigen schlicht zu teuer. Lediglich Beschäftigte aus
Berufen mit erkennbar größerem Risiko zeigen eine höhere
Zahlungsbereitschaft für einzelne Leistungsbausteine.
Dass BU-Tarife nach Beruf, Alter und Gesundheit des
Versicherungsnehmers differenziert werden, stößt im Allgemeinen auf
hohe Akzeptanz. Allerdings nimmt auch nur jeder Fünfte (20%) an,
aufgrund des eigenen Berufs eine höhere Prämie zahlen zu müssen.
"Schlanke Produkte zu günstigen Prämien und gute persönliche
Beratung - kundengerecht und nicht primär provisionsmaximierend -
sind wichtig, um die Verbreitung der BU wirksam zu stärken", so Dr.
Melles von Nordlight Research.
Generell ist neben der Prämienhöhe der Verzicht auf abstrakte
Verweisung (d.h. der Verzicht auf die Verpflichtung auch eine andere,
vergleichbare Berufstätigkeit auszuüben) für die Kunden das
wichtigste Leistungsmerkmal. Ebenfalls attraktiv ist eine Zahlung ab
6-monatiger Krankschreibung. Die Option einer flexiblen
Nachversicherung spielt hingegen, ebenso wie die Anbietermarke, eine
vergleichsweise weniger wichtige Rolle. Neuere digitale
Kommunikationswege werden in der Beratung überwiegend kritisch
betrachtet; sie eignen sich speziell im BU-Bereich daher primär nur
für den Kontakt mit Bestandskunden.
Weitere Studieninformationen
Der komplette rund 75-seitige Studie «Trendmonitor
Finanzdienstleistungen 2019» - mit umfangreichen weiteren Ergebnissen
zu den vorsorgerelevanten Schwerpunktthemen "bAV" und "BU" - kann
über Nordlight Research bezogen werden. Die Untersuchung liefert
Produktgebern und Vermittlern zahlreiche Detailanalysen und
Differenzierungen nach soziodemographischen Merkmalen, Berufsgruppen,
Produkt- und Anbieterpräferenzen etc. sowie viele konkrete Impulse
für die Produktgestaltung und Ansprache der Kunden.
Weitere Studieninfo: http://ots.de/TVsGQ1
Pressekontakt:
Dr. Torsten Melles
Geschäftsführer
Nordlight Research GmbH
Elb 21
40721 Hilden
Tel.: +49 2103 258 19-0
E-Mail: t.melles(at)nordlight-research.com
www.nordlight-research.com
Original-Content von: Nordlight Research GmbH, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 10.10.2019 - 10:44 Uhr
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