elumeo SE/UV Interactive Services GmbH: RA Roderich Schaetze erleidet erneute Niederlage: Staatsanwaltschaft entlastet elumeo Management
(ots) -
- Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. StPO eingestellt
- Staatsanwaltschaft sieht laut RA Strate keinen Tatverdacht
- Wolfgang Boyé, Thomas Jarmuske und Bernd Fischer entlastet
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die beschuldigten Manager der
elumeo SE am 27.9.2019 über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
nach § 170 Abs. 2 StPO unterrichtet. Anders als von RA Schaetze in
einer Presseverlautbarung behauptet, hat diese Einstellung auch
Bestand, solange die Ermittlungsbehörden keine Wiederaufnahme des
Verfahrens anordnen. Das Ermittlungsverfahren musste aufgrund einer
Strafanzeige von Gesetzes wegen eingeleitet werden. Diese
Strafanzeige war in weiten Teilen identisch mit den haltlosen
Vorwürfen aus der Zivilklage der SWM Treuhand AG in München, welche
durch RA Roderich Schaetze vertreten wird. Die Zivilklage wird von
einer beispiellosen Kampagne begleitet, welche über die Medien eine
Unzahl falscher Vorwürfe und Behauptungen gegenüber der elumeo SE und
ihrem Management verbreitet.
Wolfgang Boyé, Geschäftsführer der UV Interactive Services GmbH,
über ihre Tochtergesellschaft Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin
der elumeo SE: "Diese Kampagne entlarvt sich nun als vollkommen
haltlos. Bereits in den letzten Wochen wurden die vielen Widersprüche
der Einlassungen von Rechtsanwalt Schaetze deutlich. Wir müssen
vermuten, dass das alleinige Ziel der Kampagne die Diffamierung des
Managements der elumeo SE sowie die nachhaltige Destabilisierung und
Schädigung des Unternehmens ist. Die Einstellung der Ermittlungen
durch die Staatsanwaltschaft ist hier ein wichtiges Signal, dass die
Vorwürfe tatsächlich nicht haltbar sind."
Bereits am 2. August 2019 hatte das Landgericht Berlin in einem
Rechtsstreit gegen die von RA Schaetze vertretene Ottoman Strategy
Holdings SA (im Folgenden: OSH) entschieden. Eine zentrale Rolle im
Prozess spielte die Meldepflicht nach den Vorschriften des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Der Anwalt aus München gibt auf
seiner Homepage unter anderem an, auf das gesetzliche Meldewesen bei
börsennotierten Kapitalgesellschaften spezialisiert zu sein,
"insbesondere Meldungen zur nationalen und europäischen
Bankenaufsicht (Bundesbank, BAFin, EBA)". Dementsprechend gut hätte
seine Mandantin eigentlich beraten sein sollen. Das Gericht stellte
in seiner Urteilsbegründung jedoch außerordentlich klar fest, dass
die OSH gegen die Meldepflicht "zumindest grob fahrlässig" verstoßen
habe, und wies die Klage ab.
Über die UV Interactive Services GmbH:
Die UV Interactive Services GmbH ist über ihre Tochtergesellschaft
Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin der elumeo SE. Die elumeo
Gruppe mit Sitz in Berlin ist das führende europäische Unternehmen im
elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend in Indien und
Thailand produziertem Edelsteinschmuck. Über eine Vielzahl von
elektronischen Vertriebskanälen (TV, Online, App, Smart TV) bietet
das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden vor allem farbigen
Edelsteinschmuck zu sehr günstigen Preisen an. Der Verkauf erfolgt
als Direct-to-consumer-Pionier direkt an den Endkunden. Hierzu
betreibt die elumeo Gruppe Homeshopping-Fernsehsender in Deutschland
und Italien sowie Webshops in Deutschland, Großbritannien, Italien,
Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA.
Kontakt:
Wolfgang Boyé
UV Interactive Services GmbH
Erkelenzdamm 59/61
10999 Berlin
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Datum: 10.10.2019 - 10:14 Uhr
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