Wie Grenzwerte gemacht werden: "planet e." im ZDFüber Gift-Limits (FOTO)
(ots) -
Stickoxide, Benzol, Weichmacher - Grenzwerte regeln, ab wann
Gesundheit und Umwelt in Gefahr sind. Doch wer legt diese eigentlich
fest? Am Sonntag, 13. Oktober 2019, 15.00 Uhr im ZDF, spürt "planet
e." der Frage nach, wie Grenzwerte zustande kommen. Die Doku "Gifte,
Daten, Risiken - Wie Grenzwerte gemacht werden" ist ab Freitag, 11.
Oktober 2019, 10.00 Uhr, in der ZDFmediathek abrufbar.
Der Streit um Stickoxide und Diesel-Fahrverbote zeigt: Grenzwerte
greifen direkt in den Alltag ein. Doch wie nachvollziehbar ist die
Datenbasis der jeweiligen Gift-Limits? Die Bundesregierung verlässt
sich in der Gesetzgebung auf internationale und nationale
Expertenkommissionen, gebildet aus Vertretern von Industrie,
Forschung, Umweltschutz und Politik. Deren Empfehlungen für
Grenzwerte oder Gefahreneinstufungen basieren oft auf Kompromissen.
Umweltvertreter beklagen den großen Einfluss der Industrie,
Industrievertreter wiederum nehmen Gesundheitsbedenken oft weniger
ernst und sehen strenge Grenzwerte häufig in der Nähe von
"ökodiktatorischen" Vorgaben. Statistikprofessor Walter Krämer aus
Dortmund geht noch einen Schritt weiter und hält die meisten
Grenzwerte für total beliebig.
"planet e." stellt einige Beispiele aus dem Alltag vor, etwa die
krebserregenden Nitrosamine. Sie können in Kosmetikprodukten wie
Nagellack vorkommen und waren lange Zeit im Labor nur schwer
nachweisbar. Das hat sich inzwischen geändert. Damit viele Produkte
trotzdem noch verkauft werden können, gibt es ein gesetzliches
Hintertürchen: Nitrosamine dürfen in Spuren enthalten sein, wenn sie
technisch nicht vermeidbar sind.
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in Deutschland nicht
angebaut, auch nicht mehr zu Versuchszwecken. Ausgerechnet im
Naturprodukt Honig wurden bei vielen Stichproben inzwischen
gentechnisch veränderte Pflanzenpollen gefunden, die von
Import-Honigen stammen. Die Rechtslage dazu hat sich in den
vergangenen Jahren mehrfach geändert: Galten die Pollen zunächst als
illegale Zutat, werden sie nun als natürlicher Bestandteil bewertet.
Benzol gilt als krebserregend. Für Arbeitsplätze, etwa in
Autowerkstätten, gibt es strenge Grenzwerte, für Privatwohnungen
dagegen nicht. Janina Monschau und Georg Harth aus Mannheim wurden
Opfer einer Benzol-Vergiftung, ausgelöst durch die Verwendung von
Bitumenfarben in einer über ihrer liegenden Wohnung. Die Klage auf
Schadensersatz gestaltet sich als schwierig, da es für die Luft im
Wohnraum keinen Grenzwert gibt.
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Datum: 09.10.2019 - 11:14 Uhr
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