InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Dürfen Mitarbeiterfotos auf die Firmen-Homepage?

ID: 1760209

R+V-Infocenter: ausdrückliche Einwilligung erforderlich


(IINews) - Wiesbaden, 8. Oktober 2019. Um ihren Internetauftritt sympathischer zu gestalten, veröffentlichen viele Unternehmen Bilder ihrer Beschäftigten auf der Homepage. Das ist grundsätzlich erlaubt - allerdings meist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.



Auch im Job geht das Persönlichkeitsrecht vor

Nicht erst seit der neuen Datenschutz-Grundverordnung gilt: Beschäftigte haben ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Daten geschützt werden. Das betrifft auch Fotos, auf denen sie zu sehen sind. "Das Interesse eines Unternehmens, sich selbst mit Bildern von Mitarbeitern im Internet zu präsentieren, findet seine Grenze im allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter", erklärt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung.



Das bedeutet: Unternehmen benötigen eine Rechtsgrundlage, um solche Fotos nutzen zu können - also etwa die Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter. "Veröffentlicht ein Unternehmen die Bilder ohne Einwilligung, ist das in der Regel rechtswidrig", sagt R+V-Experte Nuß. Zudem muss das Unternehmen die Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Einwilligung klar und deutlich informieren, wofür es die Fotos verwenden möchte und wo genau sie veröffentlicht werden. "Das kann beispielsweise die werbliche Darstellung des Unternehmens auf der Internetseite sein."



Gehören Fotos zum Job oder nicht?

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, etwa wenn die Veröffentlichung des Bildes ein notwendiger Bestandteil des Jobs ist. "Ein Automechaniker braucht sicher nicht mit Bild auf der Firmenwebseite vorgestellt werden, wenn er das nicht möchte. Bei einem Fotomodell sieht die Sache jedoch unter Umständen anders aus", sagt Sascha Nuß. "Hierbei spielt zudem der Aspekt eine Rolle, ob die Mitarbeiter dafür entlohnt wurden. Falls ja, kann der Arbeitgeber normalerweise von einer Einwilligung ausgehen."







Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Das Recht am eigenen Bild gilt auch außerhalb des Internets. Das Bild als "Mitarbeiter des Monats" in der firmeneigenen Kantine darf nicht aufgehängt werden, wenn der Betroffene damit nicht einverstanden ist.

- Die einmal erteilte Einwilligung erlischt im Regelfall nicht automatisch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist - der Mitarbeiter muss sie aktiv widerrufen.

- Die Widerrufsmöglichkeit ist jedoch in manchen Fällen eingeschränkt. Wer seine Einwilligung zu journalistischen oder wissenschaftlichen Zwecken gegeben hat, kann diese nur aus wichtigen Gründen zurücknehmen. Das sollten Mitarbeiter im Vorfeld klären - und die Widerrufsmöglichkeit möglichst mit in die Einwilligungserklärung aufnehmen. Das vermeidet böse Überraschungen.

- Die Landesämter für Datenschutz bieten Betroffenen zahlreiche Informationsblätter zur aktuellen Rechtslage.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden   Wie kann ich meine Personalplanung und Mitarbeiterbindung steuern? Seminare in Berlin
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.10.2019 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1760209
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 06 11 / 533 - 46 56

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 76 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Dürfen Mitarbeiterfotos auf die Firmen-Homepage?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Beim Jobwechsel an Betriebsrente denken ...

Wiesbaden, 19. November 2024. Drei von vier Beschäftigten haben schon mindestens einmal den Arbeitgeber gewechselt. Ein solcher Jobwechsel bringt einigen Organisationsaufwand mit sich. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, dabei auch die Betrieb ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 262


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.