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VW-Dieselskandal - Erstes niedersächsisches Oberlandesgericht schlägt sich auf die Seite der Geschädigten / Oldenburg erkennt vorsätzliche "sittenwidrige" Schädigung

ID: 1760189


(ots) - Im Abgasskandal hat sich zum ersten Mal ein
Oberlandesgericht im VW-Bundesland Niedersachsen auf die Seite der
Geschädigten Verbraucher gestellt. Der 5. Zivilsenat des
Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt nach eigenen Angaben der Klage
einer Frau aus Schleswig-Holstein gegen die Volkswagen AG
stattgegeben. Es handelt sich um das erste Urteil des Gerichts, in
dem eine Haftung von VW grundsätzlich bejaht wird (Az. 5 U 47/19).
Die Kundin sei vorsätzlich sittenwidrig getäuscht worden, so das
Gericht.

Oberlandesgerichte in anderen Bundesländern hatten in den
vergangenen Monaten in ähnlicher Weise entschieden. In Niedersachsen
urteilte bisher das OLG Braunschweig in einem Fall für den Autobauer,
in Celle steht noch ein Urteil aus. Hier deutet sich jedoch auch ein
Umdenken zu Gunsten der Verbraucher an (Az. 7 U 33/19).

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht
durch das Urteil von Oldenburg direkte Auswirkungen auf die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, die derzeit vor dem
Braunschweiger Oberlandesgericht anhängig ist. Dr. Ralf Stoll: "Das
Urteil von Oldenburg ist Rückenwind für die MFK. Das Gericht in
Braunschweig will sich sehr ernsthaft mit dem Punkt der
sittenwidrigen Schädigung beschäftigen. Wir sind optimistisch, dass
Braunschweig seine Rechtsprechung jetzt zugunsten der Verbraucher
ändern wird." Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte noch im
Februar eine Haftung von VW verneint. In der ersten mündlichen
Verhandlung zu MFK in der vergangenen Woche kündigte der Vorsitzende
Richter Michael Neef an, über die "sittenwidrige Schädigung" intensiv
nachzudenken Dr. Stoll und sein Partner Ralf Sauer vertreten in einer
Spezialgesellschaft rund 470.000 Dieselfahrer vor dem OLG in
Braunschweig. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die




Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen initiiert.

Die Frau hatte 2014 - also noch bevor der "Abgasskandal" an die
Öffentlichkeit gelangte - in Oldenburg einen gebrauchten Pkw Golf VI
Diesel zum Preis von rund 16.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war
der von der VW AG hergestellte Dieselmotor EA 189 verbaut. Nachdem
das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Programmierung des Motors als
unzulässige Abschalteinrichtung gerügt hatte, wurde im Jahr 2017 ein
von der VW AG entwickeltes Software-Update aufgespielt. Die Klägerin
wollte das Fahrzeug aber nicht behalten und verklagte die VW AG auf
Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Der Senat hat jetzt das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 11.
Januar 2019 bestätigt. Das Landgericht hatte der Klage im
Wesentlichen stattgegeben: Der Klägerin stehe gegen die VW AG nach §
826 BGB ein Schadensersatzanspruch wegen einer vorsätzlichen
sittenwidrigen Schädigung zu. Die VW AG habe die Klägerin durch den
Einbau und das Inverkehrbringen des fehlerhaften Motors getäuscht.
Das Verhalten der VW AG sei auch sittenwidrig, weil sie das
mangelhafte Fahrzeug vorsätzlich und gerade zur Täuschung der Käufer
in Verkehr gebracht habe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum
Bundesgerichtshof zugelassen, weil es noch keine einheitliche
Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte zu diesem Komplex
gibt.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal
und ist zudem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die
Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene
Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht
bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten
und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 11.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits
hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE
Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.10.2019 - 15:11 Uhr
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