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Hirsch voraus - Was tun beim Wildunfall? (FOTO)

ID: 1760145


(ots) -
Es wird merklich dunkler und sie flitzen wieder über unsere
Straßen: Rehe, Hirsche und Wildschweine kennen keine Verkehrsregeln.
Doch wen genau muss ich bei einem Crash informieren? Wer zahlt die
Schäden? Und bin ich wohlmöglich verpflichtet, das Tier von der
Straße zu beseitigen? Die Experten der DVAG geben Antworten.

Wenn es dämmrig wird, ist in Sachen Wildwechsel die gefährlichste
Zeit. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die sogar tödlich enden
kann - besonders für Motorradfahrer! 2018 wurden laut Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 268.000 Wildunfälle
registriert. Viele Fahrer sind sich noch dazu unsicher: Was muss ich
eigentlich tun, wenn''s kracht? Die Versicherungsexperten der
Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären wichtige Fragen rund um
den Wildunfall.

Einfach weiterfahren?

Keine gute Idee! Zuallererst sollte der Fahrer die Unfallstelle
richtig absichern und ein Warndreieck aufstellen. Danach muss
umgehend die Polizei informiert werden, denn es besteht Meldepflicht.
Meldet der Fahrer den Wildtierunfall nicht, begeht er eine
Ordnungswidrigkeit - ein saftiges Bußgeld von 5.000 Euro kann fällig
werden. Die Polizei informiert dann auch den zuständigen Förster oder
Jäger.

Außerdem: Wer das verletzte Tier einfach zurücklässt, verstößt
gegen das Tierschutzgesetz. Folgt eine Anzeige wegen Tierquälerei,
drohen hohe Geldstrafen.

Wichtig: Das Forstamt oder die Polizei stellt auch die nötigen
Unterlagen aus, damit die Versicherung zahlt.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall?

"Schäden am Fahrzeug können nur über eine bestehende Teil-
oder-Vollkaskoversicherung reguliert werden", erklären die
Versicherungsprofis der DVAG.

Hinweis: Viele Teilkaskoversicherungen zahlen Schäden am Fahrzeug




nur dann, wenn es sich beim Zusammenstoß mit dem fahrenden Auto um
sogenanntes Haarwild wie etwa Rehe, Wildschweine oder Füchse
handelte, Tiere anderer Kategorien wie etwa Raubvögel, Hunde, Katzen
oder Kühe hingegen gehören nicht dazu. Und der Unfall muss
nachgewiesen werden. Deshalb unbedingt eine Bescheinigung vom Jäger
einholen. Aber auch andere Beweisdokumente wie Fotos oder
Zeugenaussagen sind sinnvoll, um den Unfallhergang zu belegen.

Ausweichen, um Schlimmeres zu verhindern?

Schäden, die durch Ausweichmanöver entstehen, sind in der Regel
keine Wildunfälle. Versicherungsschutz besteht ansonsten nur über
eine Vollkaskoversicherung: Sie springt im Allgemeinen für die Folgen
eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich herbeigeführt
wurde.

Soll ich das Tier sicherheitshalber von der Straße ziehen?

Von der Fahrbahn beseitigt werden können bestenfalls nur kleinere,
bereits tote Tiere. Dabei das Tier nur mit Handschuhen anfassen -
denn besonders bei wilden Tieren besteht eine hohe Infektionsgefahr
wie etwa Tollwut. Auch wenn das Tier auf einer Schnellstraße liegt
oder dichter Verkehr herrscht, geht die eigene Sicherheit immer vor.
Achtung bei noch lebenden Tieren: Nicht anfassen und Abstand halten.
Wildschweine zum Beispiel können sehr gefährlich werden. Übrigens:
Auch das Wild einfach mitzunehmen, ist verboten. Damit macht man sich
der Wilderei schuldig. Auch hier können hohe Geldstrafen fällig
werden.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit über 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe rund 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!". Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de



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Datum: 08.10.2019 - 13:45 Uhr
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