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Skandal bei Tierschutz: Betäubung bei Schlachtvorgang rechtswidrig!

ID: 1760050


(ots) - Tiere, die in Deutschland geschlachtet werden,
erleben nicht nur Todesangst, sondern werden in vielen Fällen
entgegen § 4 a Abs. 1 TierSchG unzureichend betäubt. Dadurch erleiden
die Tiere unnötig zusätzlich starke Schmerzen. Die V-Partei³ belegt
die Rechtswidrigkeit dieser Methoden.Die Betäubung mit
Kohlenstoffdioxid (CO2), wie sie bei der Schlachtung von Schweinen
üblich ist, wird nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen
beibehalten, obwohl die starke Belastung der Tiere allgemein bekannt
und tierschutzrelevant ist. Der Erstickungskampf eines Schweines in
der Gaskammer dauert dabei bis zu 20 Sekunden, ein unglaublich langer
Zeitraum der Tierquälerei, was das Tierschutzgesetz so nicht hergibt.
"Im Grunde ist die CO2-Vergasung keine leidfreie Betäubung, sondern
ein betäubungsfreier Vorgang, der vom qualvollem Erstickungstod in
der Gaskammer bis zum Wiederaufwachen in der kochenden Brühe führen
kann", zeigt Roland Wegner (V-Partei³) den Widerspruch auf. "Ein
derart elendiger Schlachtvorgang darf auf keinen Fall später auch
noch mit einem Tierwohlsiegel ausgestattet im Laden "heile Welt"
vorgaukeln dürfen, fordert der Bundesvorsitzende. Die Politik der
V-Partei³, die eine nachhaltige und biovegane Landwirtschaft mit
starken und verantwortungsvollen Landwirten vorsieht, wird das
Schlachten von Tieren überflüssig machen."

Aber bereits heute sind die Zustände bei der Schlachtung von
Tieren für die Menschen in Deutschland unhaltbar. Der
Veterinärdirektor und Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, Dr. Kai
Braunmiller, und auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
haben in den vergangenen Jahren mehrfach beim
Bundeslandwirtschaftsministerium auf die tierschutzwidrigen und
schmerzhaften Betäubungsmethoden hingewiesen. Bereits im




Tierschutzbericht der Bundesregierung selbst, Ende 2015, heißt es
über die CO2-Methode: "Der Hauptvorteil liegt in einer effizienten
Gruppenbetäubung mit wenig Personaleinsatz. Die CO2-Betäubung steht
in der Kritik, weil die Betäubung nicht sofort eintritt und die Tiere
bei der Einleitung Atemnot-Symptome und ein starkes Abwehrverhalten
zeigen."

Die V-Partei³ hat daher Ministerin Klöckner aufgefordert, sofort
zu handeln. Die Ministerin ist auf Bundesebene gleichzeitig für die
Lebensmittel- und Agrarindustrie als auch für den Tierschutz
zuständig, was allein schon ein Paradoxon darstellt. Parallel kämpft
die V-Partei³ auch auf Landesebene für die Verbesserung des
Tierschutzes in diesem Bereich und hat dazu mit dem Bayerischen
Umweltministerium Kontakt aufgenommen. Ein "humanes Schlachten" ist
nach Ansicht der V-Partei³, die eine Agrarwende 2030 hin zu
bioveganem Landbau fordert, schlichtweg nicht möglich, was das Ende
der Schlachthäuser zur Konsequenz haben müsste.

Die schmerzhaften Methoden widersprechen sowohl dem Staatsziel
Tierschutz (Art. 20 a Grundgesetz), als auch dem Art. 1 des
Tierschutzgesetzes, wonach keinem Tier ohne vernünftigem Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden darf. "Es besteht
längst kein vernünftiger Grund mehr, für die Produktion von
Nahrungsmitteln Tiere einzusetzen. "Sowohl nährstofftechnisch als
auch geschmacklich ist die historische Begründung der
Ausnahmetatbestände des Tierschutzgesetzes längst überholt, was
bereits viele Millionen Menschen beweisen", fordert Roland Wegner die
Politik zum raschen Handeln für wirkliches Tierwohl auf.

Kostenloses Bildmaterial kann über presse(at)v-partei.de angefordert
werden



Pressekontakt:
Eva-Marie Springer
Bundespressesprecherin
09074-91779
0174-3878544
presse(at)v-partei.de

Original-Content von: V-Partei³, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.10.2019 - 11:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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