WhistleB sieht in der neuen EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz eine wichtigeÄnderung der Spielregel; Unternehmen können mehr tun
(ots) - Heute, 7. Oktober, wird die engültige
Verabschiedung eines bahnbrechenden EU-Gesetzesvorhabens erwartet.
Whistleblowing hat nie zuvor so viel Unterstützung erfahren, sagt
WhistleB, ein schwedischer Vertreiber von Whistleblowing-Systemen.
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr
Angestellten, interne Kanäle zur Meldung von Missständen
einzurichten. Die Richtlinie schützt Angestellte und andere
Beteiligte gegen Vergeltung, wenn sie auf Korruption oder andere
Gesetzesverstöße aufmerksam machen.
"Wir begrüßen die Förderung des Hinweisgeberschutzes. Unternehmen
können viel daraus ziehen, Missstände früh zu erkennen und intern zu
bearbeiten. Wir wissen jedoch, dass sie noch mehr tun könnten, um ihr
Tagesgeschäft zu schützen," so Gunilla Hadders, Mitgründerin von
WhistleB.
WhistleBs Kundenbefragung von 2019 zeigt beispielsweise, dass 50%
aller Meldungen entweder Korruption oder Belästigung betreffen. Die
Meldung von Belästigungsfällen ist jedoch nach der neuen Richtlinie
nicht per se geschützt. "Belästigung betrifft täglich eine große Zahl
von Individuen und Arbeitsplätzen. Führungskräfte sollten daher
darauf hinweisen, dass derartige Meldungen den Arbeitsplatz trotzdem
sicherer machen," sagt Karin Henriksson, ebenfalls Mitgründerin von
WhistleB.
Die neue Richtlinie sieht auch vor, dass die Identität von
Hinweisgebern vertraulich behandelt werden muss. "Unsere Erfahrung
zeigt, dass Anonymität ein wichtige Rolle dabei spielt, Angestellte
dazu zu ermutigen, ihre Stimme zu heben. Unternehmen sollten daher
anonyme Berichterstattung und Dialog ermöglichen. Anonymität bleibt
die effektivste Form des Schutzes von Hinweisgebern," erklärt Gunilla
Hadders.
Pressekontakt:
Veronika Nad, WhistleB DACH
Tel. +49 163 6000 614, E-mail veronika.nad(at)whistleb.com
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Datum: 07.10.2019 - 13:00 Uhr
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