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OLG Oldenburg: Auch ohne Messdatenspeicherung darf geblitzt werden (FOTO)

ID: 1758918


(ots) -
Selten hat ein Blitzer-Thema derart polarisiert. Nachdem der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes im vergangenen Juli entschieden
hatte, dass Messungen ohne Datenspeicherung nicht verwertbar sind,
wurden betroffene Blitzer im Saarland sowie in weiteren Bundesländer
aus dem Verkehr gezogen. Nun ist laut Informationen des NDR ein
geblitzter Autofahrer in Niedersachsen bis vor das Oberlandesgericht
(OLG) Oldenburg gezogen. Ohne Erfolg, denn der Senat für
Bußgeldsachen entschied, dass Messungen auch ohne Datenspeicherung
juristisch verwertbar sind.

"Hier macht jedes Bundesland, was es will. Das ist kein gutes
Signal", sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, über
dessen Online-Service www.geblitzt.de Bußgeldvorwürfe aus dem
deutschen Straßenverkehr geprüft werden können. "Es muss endlich eine
einheitliche Rechtsprechung her, damit die Autofahrer nicht mehr
länger im Dunkeln tappen. Wir können nur empfehlen, in solchen Fällen
unsere kostenfreie Hilfe in Anspruch zu nehmen", so Ginhold weiter.

Zumal selbst das saarländische Innenministerium bereits
zurückgerudert ist und erst kürzlich die von fehlender
Datenspeicherung betroffenen Blitzer Leivtec XV3 und Poliscan wieder
in Betrieb genommen haben. Lediglich der TraffiStar S 350 von der
Firma Jenoptik ist weiterhin nicht im Einsatz. Auch in Berlin und
Brandenburg blitzt man nach anfänglicher Skepsis wieder mit den
umstrittenen Modellen oder hat sich letztlich doch gegen deren
Abschaltung entschieden.

"Dass sich die Richter am OLG Oldenburg auf die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs in Bezug auf die Anerkennung von Messungen via
Laserpistolen ohne Datenspeicherung berufen, verwundert noch mehr",
stellt Ginhold fest. "Schließlich werden im sächsischen Pirna die
Messungen, die mit der Laserpistole LTI TruSpeed durchgeführt werden,




immer noch in Zweifel gezogen. Solche Widersprüche sollten in der
Rechtsprechung keinen Platz finden."

Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen
Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit
vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht
das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die
Möglichkeit der Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das
kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer
selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal Tech Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse(at)coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.10.2019 - 12:37 Uhr
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