Bayernpartei: EZB-Negativzins nach Gutachten rechtswidrig, Chance den Kurs der EZB zu stoppen
(ots) - Nach einem jüngst vorgelegten juristischen
Gutachten sind die von der Europäischen Zentralbank (EZB) verlangten
Negativ- oder Strafzinsen rechtswidrig. Die Verfasser der Studie
begründen dies damit, dass den betroffenen Banken unter
Berücksichtigung ökonomischer Kriterien oft gar keine Alternative zum
"Parken" ihres Geldes bei der EZB bleibt. Die EZB möchte aber, dass
die Banken das Geld verleihen, um etwa den Konsum zu stimulieren.
Daraus schließen nun die Verfasser, dass "die Negativzinsen gar
keine Zinsen" sind, sondern eine "Abgabe mit Lenkungswirkung". Nun
gibt es etliche Abgaben, die eine Lenkungswirkung erzielen sollen -
man denke etwa an die Tabaksteuer, die das Rauchen unattraktiver
machen soll - allerdings haben weder die EZB und auch die EU
Steuerhoheit. Sie dürfen also keine Steuern oder Abgaben erheben.
Die Bayernpartei hat sich stets gegen die Negativzinsen
ausgesprochen. Die nähere Begründung durch den Landesvorsitzenden,
Florian Weber: "Ganz kurzfristig, in Zeiten einer extremen Krise mag
der Null- oder Negativzins ja noch gerechtfertigt gewesen sein. Ihn
aber über einen derart langen Zeitraum aufrecht zu erhalten, ist
ökonomischer Wahnsinn. Die Lenkungswirkung, die vom Zins - etwa bei
der Bewertung unterschiedlicher Bonität bei Staatsanleihen - entfällt
komplett. Überschuldete Staaten haben somit keinen Reformdruck.
Neben vielen weiteren Problemen ist aber die in meinen Augen
schlimmste Auswirkung die Zerstörung der Sparanstrengungen von
Normal- und Geringverdienern. Die Bundesregierung lässt die EZB
gewähren und läuft sehenden Auges in eine Situation massenhafter
Altersarmut.
Ich erhoffe mir, dass einheimische Banken oder Sparkassen den Mut
finden und gestützt auf das jetzt vorgelegte Gutachten gegen die EZB
klagen. Es wäre ein erster Schritt, die frei vor sich hin
marodierende EZB wieder einzufangen."
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Datum: 02.10.2019 - 11:40 Uhr
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