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Inkassounternehmen Kosten

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Finden Verbraucher ein Inkassoschreiben im Briefkasten, wissen sie oft nicht, was jetzt auf sie zukommt.


(IINews) - Inkassounternehmen Kosten - Was im Inkassoverfahren zulässig ist und welche Gebühren für Inkasso anfallen

Finden Verbraucher ein Inkassoschreiben im Briefkasten, wissen sie oft nicht, was jetzt auf sie zukommt. Wie funktioniert das Inkassoverfahren? Welche weiteren Kosten muss der Schuldner bei Inkasso tragen? Inkasso bezeichnet den gewerblichen Einzug fremder Forderungen. Unternehmen treten das Forderungsmanagement an ein Inkassobüro oder einen spezialisierten Rechtsanwalt ab. Voraussetzung ist eine rechtmäßig fällige Forderung. Ein Kunde hat etwa eine Rechnung oder Mahnung nicht innerhalb der ausgewiesenen Frist bezahlt oder ist mit einer Rate in Verzug.

Inkassounternehmen Kosten - Woran orientiert sich die Höhe der Inkassogebühren?

Wie hoch die Gebühr im Einzelfall ist, kann der Rechtsanwaltsgebührentabelle entnommen werden. Bei einer geltend gemachten Forderung von bis zu 500 Euro kann in einem durchschnittlich schwierigen Fall eine Gebühr von höchstens 1,3 erhoben werden – also laut Tabelle maximal 58,50 Euro.

Es ist ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5 angesetzt. Die Regelgebühr beläuft sich auf 1,3, während die mittlere Gebühr bei 1,5 liegt. Das bedeutet also, dass ein Spielraum von der halben bis zur zweieinhalbfachen Gebühr besteht: je höher der Schwierigkeitsgrad, umso höher die Gebühr.

Inkassounternehmen Kosten - Unzulässige Gebühren: Für welche Inkassokosten müssen Schuldner nicht zahlen?

Leider versuchen unseriöse Dienstleister, weiteren Gewinn aus der Angelegenheit zu machen und erheben ungerechtfertigt weitere Gebühren. Unzulässig sind folgende Kosten:

- zusätzlich geltend gemachte Umsatzsteuer, obwohl diese bereits in der Rechnung ausgewiesen ist
- pauschale Telefon-Inkassogebühren für jeden Anruf beim Schuldner
- Kosten für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung“ (im Anschreiben oft abgekürzt: 1. Br. Tit. Ford.)
- Kontoführungsgebühren




- zusätzliche Kosten für einen beauftragten Anwalt, die neben den anderen Inkassokosten gefordert werden
- Übersendung der Forderungsaufstellung

Inkassounternehmen Kosten - Die Branche ist weitgehend unreguliert

Genau an dieser Stelle liege aber das Problem. Die Branche ist weitgehend unreguliert; viele Unternehmen greifen zu dubiosen Mitteln oder schlagen abenteuerliche Gebühren auf die ursprünglichen Forderungen auf. Einige seriöse Inkassodienstleister, verpflichteten sich auf einen Ethik-Kodex. Die anderen Inkassounternehmen, die immerhin ein Fünftel des Marktes ausmachen, allerdings nicht – und die rückten die ganze Branche in ein schlechtes Licht.

Inkassounternehmen Kosten - Als Auftraggeber: worauf achten?

Ein Gläubiger kann einen Inkassodienstleister einschalten, um eine Forderung von einem Schuldner einzutreiben. Dies darf aber für den Schuldner nur mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, wenn der Gläubiger selbst nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten hat, die Forderung einzutreiben. Aber auch wenn berechtigter Weise Inkassokosten erhoben werden, sind diese häufig überhöht. Die Inkassotätigkeit dient so eher dazu, den Gewinn der Inkassounternehmen zu erhöhen, als die Forderung für die Gläubiger einzutreiben. Um willkürliche und überhöhte Gebührenforderungen der Inkassounternehmen zu verhindern, ist es notwendig, die Inkassogebühren klarer zu regeln. Transparenz ist wichtig. Sie wollen mit dem Inkassodienstleister erfolgreich mahnen. Das Inkassounternehmen sollte daher Ihren Forderungen auf seriöse Weise geltend machen und sich auch hinsichtlich der Erhebung der Inkassogebühren an die rechtlichen Vorgaben halten.


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Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Christopher Seidel
Tel: 0541800180
E-Mail: seidel(at)adu-inkasso.de
Eduard-Pestel Straße 7
49080 Osnabrück
https://www.adu-inkasso.de/inkassounternehmen-kosten/



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Bereitgestellt von Benutzer: adu-cseidel
Datum: 01.10.2019 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christopher
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Osnabrück


Telefon: 0541800180

Kategorie:

Finanzen


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