FPSB Deutschland zur World Investor Week 2019: Wertvolle Tipps fürs Zusammenleben ohne Trauschein (FOTO)
(ots) -
Auch wenn es verwundert: Das gesetzliche Leitbild geht auch im 21.
Jahrhundert immer noch von einer traditionellen Familiensituation
aus. Rund um die Ehe ist nahezu alles juristisch geklärt, doch die
Regelungen für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind
dagegen oft nur unzureichend. "Beim Zusammenleben ohne gesicherten
rechtlichen Rahmen - also ohne Ehe oder eingetragene
Lebenspartnerschaft - sollten die rechtlichen und finanziellen
Risiken bedacht werden, die im Streitfall, aber auch bei
Schicksalsschlägen auftreten können", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes,
Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board
Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Er empfiehlt deshalb, dass Paare
ohne Trauschein am besten schon zu Beginn des Zusammenlebens klären
sollten, wie sie ihre Finanzen organisieren wollen. Unter dem Motto
"Finanzplanung ist Lebensplanung: Es ist höchste Zeit und nie zu
spät, jetzt mit der Finanzplanung zu starten und vorzusorgen"
veranstaltet der internationale Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL
PLANNER®-Professionals, der FPSB Ltd., am 2. Oktober zum dritten Mal
im Rahmen der World Investor Week den World Financial Planning Day.
Dieser Aktionstag will Verbrauchern den Nutzen einer langfristigen
Finanzplanung nahebringen und Finanzwissen vermitteln. Der FPSB
Deutschland unterstützt den Aktionstag zudem durch
Medieninformationen, in denen er beispielsweise auf die rechtlichen
Besonderheiten und Fallstricke bei nichtehelichen
Lebensgemeinschaften hinweist.
Es ist nicht zu leugnen: Viele finanzielle und das Vermögen
betreffende Regelungen sind auf die Lebensform der Ehe ausgelegt.
Ohne Trauschein wird es hierzulande rechtlich gesehen komplizierter.
"Wer nicht verheiratet sein will, sondern in wilder Ehe mit seinem
Partner zusammenleben möchte, muss leider einige Nachteile in Kauf
nehmen", sagt Prof. Tilmes. Beispiel Erbe: Das Ehegüterrecht kommt
nur bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden
Personen zur Anwendung. Unverheiratete Partner können ohne
entsprechendes Testament keinerlei Erbansprüche geltend machen,
selbst wenn die Partnerschaft sich über mehrere Jahrzehnte
erstreckte.
Auch bei einer Trennung kann eine fehlende rechtliche Bindung
Nachteile haben - insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren
Partner oder die wirtschaftlich schwächere Partnerin. Das gilt zum
Beispiel für Ansprüche auf Unterhalt, den Ausgleich von Anrecht auf
eine Altersversorgung, die Aufteilung von Wohnung und Hausrat, aber
auch die Sorge für gemeinsame Kinder. Klar ist deshalb: Unverheiratet
zusammenlebende Personen müssen die Altersabsicherung sowie die
Vermögensnachfolge selbst in die Hand nehmen und eine solide
Finanzplanung als Lebensgrundlage erstellen.
Folgende Tipps können aus Sicht des FPSB Deutschland hilfreich
sein:
1. Vollmachten erteilen. Das betrifft vor allem Bankgeschäfte.
Auch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann im Falle
eines Unfalls oder Krankheit sehr sinnvoll sein.
2. Testament und/oder Erbvertrag aufsetzen. Beides könnten
mögliche Komplikationen deutlich einschränken. Zu berücksichtigen ist
dabei, dass der nichteheliche Lebenspartner erbschaftsteuerlich
lediglich 20.000 Euro Freibetrag hat und nach der
erbschaftsteuerlichen Steuerklasse III besteuert wird. Partner einer
nichtehelichen Lebenspartnerschaft sollten daher genau überlegen, wem
sie was im Erbfall zuwenden wollen, da sie gesetzlich nicht Erbe des
Anderen werden. Es gilt zu beachten: Auch wenn der Lebenspartner als
Alleinerbe aus dem Testament bedacht ist, stellt diese Person -
sprich der Lebenspartner - keinen gesetzlichen Erben dar. Dies führt
dazu, dass beispielsweise noch lebende Eltern vom verstorbenen
Lebenspartner gesetzliche Erben sind und somit Pflichtteilsansprüche
in Höhe des gesetzlichen Erbteils (1/2) gelten machen können, was
wiederum in der Finanzplanung zu berücksichtigen ist.
3. Partnerschaftsvertrag abschließen. Darin können die Partner
alle ihnen wichtigen Punkte ihres Zusammenlebens regeln oder für den
Fall der Trennung vorsorgen. Auf diese Weise lassen sich auch
Ansprüche ordnen, die im Gesetz nicht oder nur eingeschränkt
vorgesehen sind, wie Unterhalt, Sorgerecht für die Kinder oder die
Nutzung der gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung.
4. Ansprüche ausschließen. In einem Partnerschaftsvertrag können
nicht nur Ansprüche begründet, sondern auch ausgeschlossen werden.
Dies macht vor allem dann Sinn, wenn beide Partner eigenes Vermögen
haben und sich darüber einig sind, dass Zuwendungen in das Vermögen
des anderen Partners unabhängig vom Grund der Zuwendung auch im Falle
einer Trennung bei ihm verbleiben sollen.
5. Eigentumsverhältnisse regeln. Auch dazu ist ein
Partnerschaftsvertrag nützlich. Konkret bedeutet das, dass
schriftlich fixiert wird, wem welcher Vermögensgegenstand gehört.
6. Darlehensvertrag abschließen. Das ist erforderlich, wenn ein
Partner dem anderen Geld zur Anschaffung eines Vermögensgegenstandes,
einer Immobilie oder ähnliches zur Verfügung stellt. Dieses gilt
nicht nur zur Klarstellung zwischen den Partnern, sondern vor allem
auch aus schenkungsteuerlichen Gründen.
7. Gemeinsamer Mietvertrag. Mieten Partner ohne Trauschein eine
Wohnung gemeinsam, sollten die Partner darauf achten, dass sie sich
darin wechselseitig bevollmächtigen.
"Die Beispiele zeigen aber bereits, wie wichtig hier eine
fachkundige Beratung ist", verdeutlicht FPSB-Vorstand Tilmes, der
neben seiner Vorstandstätigkeit auch Wissenschaftlicher Leiter des
PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business
School, Oestrich-Winkel ist. Und diese Finanzplanung sollte so früh
wie möglich beginnen. Professionelle Finanzplaner können bei vielen
dieser Themen wichtige Unterstützung bieten. Denn mit ihrer Hilfe
können die künftigen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse
überschaubarer dargestellt werden. Die Zertifikatsträger fungieren
auf Wunsch als Schnittstelle zwischen den Vermögensinhabern sowie
potenziellen weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder
Steuerberatern.
Weitere Themen des FPSB Deutschland zur World Investor Week 2019
sind:
- Frauen und Altersvorsorge
- Über den Nutzen einer professionellen Finanzplanung
- Prinzipien für den Vermögensaufbau
- Beteiligung der Angehörigen an Pflegekosten.
Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein
globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als
180.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board
Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main
gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist
es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu
verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu
fördern.
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz-
und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten
Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen
und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED
FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE
PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein
wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400
Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222
(Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der
ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und
Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung,
Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der
FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden,
Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und
interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB
Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral,
anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen
Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de können sich
Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und
Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene
Lebensphasen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.fpsb.de
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Feldmannstraße 121
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Email: presse(at)fpsb.de
www.irisalbrecht.com
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Datum: 01.10.2019 - 10:00 Uhr
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