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Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Rostock ermitteln 4000 Geschädigte aus Anlagebetrug mit Kryptowährungen bzw. binären Optionen.

ID: 1758270

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird schnell zur Verlustfalle. Das zeigt sich jetzt auch wieder in einem Fall über den die Kriminalpolizeiinspektion und Staatsanwaltschaft Rostock mit einer Pressemitteilung berichten:


(IINews) - In einem unter der Sachleitung der Schwerpunktabteilung VIII, Cybercrime, der Staatsanwaltschaft Rostock geführten Verfahren wegen Anlagebetruges im Internet ist es den Computerspezialisten der
Kriminalpolizeiinspektion Rostock gelungen, die Daten der ca. 4.000 Geschädigten aus Deutschland aus der Homepage des Anbieters zu ermitteln. Aus dieser filtrierten sie insgesamt über 16.000
potentielle weltweite Opfer.

Die Täter bieten im Internet vermeintlich hochverzinste Geldanlagen in Bitcoins oder anderen Kryptowährungen bzw. binären Optionen an. Um das Vertrauen der Anleger in diese Geldanlagen zu
gewinnen, täuschen die noch unbekannten Täter bei zunächst kleinen Anlagesummen von wenigen hundert Euro bzw. US-Dollar innerhalb weniger Tage Gewinne von ca. 100% vor. Durch geschicktes Agieren persönlicher Kontaktaufnahmen mittels Telefon oder Chats unter Vorspiegelung einer besonderen Eilbedürftigkeit lassen sich die Opfer zu erheblich höheren Überweisungen drängen. Eine Rückzahlung erfolgt anschließend nicht. Wegen der hohen Anzahl der Opfer und der
bestehenden Gefahr eines sehr hohen Schadens haben sich die Ermittler
entschieden, die Anleger zu warnen und so vor sehr hohen Schäden zu schützen.
Die Ermittlungen zu den Tätern dauern noch an.
Quelle: Polizeipräsidium Rostock Pressestelle

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung warnt schon lange vor diesen Plattformen die in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut sind. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es stets beteuert.

Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.





Geschädigte berichten dem ESK von der Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern, Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust wird. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.

Die ESK Vertrauenskanzleien warnen davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:
•Banküberweisungen stoppen
•Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
•Kreditkartenzahlungen stoppen.
•Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
•Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
•Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund(at)email.de
express-inkasso.24.eu geld-page.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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PIM Gold:  Vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Betroffene Anleger schließen sich dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung an.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 01.10.2019 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

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Kategorie:

Geldanlage


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