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SPARTACUS Facility Management® unterstützt bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

ID: 1757850

Ermittlung des Wohnraums mit CAFM-Software


(PresseBox) - Ab 01.01.2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die getrennte Ausweisung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt für sozialwirtschaftliche Leistungserbringer bindend. Die CAFM-Software SPARTACUS Facility Management® unterstützt bei der Ermittlung der Wohnfläche pro Bewohner.

Ziele des Bundesteilhabegesetzes

Bereits Ende des Jahres 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz ? Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ? verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten und Selbstbestimmung zu gewähren ? auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Ziele des Bundesteilhabegesetzes unter den sieben Überschriften frühzeitige Intervention, Verfahren, Beratung, Eingliederungsleistungen, Schwerbehindertenvertretung, Systemwechsel und Qualitätskontrolle zusammengefasst. Kommunen und Länder werden dabei entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen zukünftig getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden.

Betroffene des Bundesteilhabegesetzes

Alle an der Sozialwirtschaft Beteiligten müssen sich mit dem Bundesteilhabegesetz auseinandersetzen, um entsprechend auf die neuen Rahmenbedingungen und Veränderungen zu reagieren. Betroffen sind sowohl Hilfeberechtigte als auch Leistungserbringer sowie zuständige Leistungs- und Kostenträger innerhalb des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks. Seitens der Leistungserbringer sind davon alle Verbände im Bereich der Sozialwirtschaft betroffen, die Einrichtungen oder Werkstätten anbieten. Dazu zählen in Deutschland u. a. die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Caritasverband (DCV), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Diakonie Deutschland.

Trennung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt





Das Bundesteilhabegesetz wird in vier Reformstufen umgesetzt, beginnend ab dem 31.12.2016 bis zum 01.01.2023. Die Trennung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt wird ab dem 01.01.2020 gefordert. Bisher wurden für stationäre Leistungen Pauschalen vereinbart, die der Leistungsträger übernommen hat. Diese Pauschalen beinhalten anteilig Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Hilfeberechtigten. Die Trennung der Kosten erfolgte bisher beim Leistungsträger, der in Fachleistung und Lebensunterhalt unterteilte. Das Bundesteilhabegesetz trennt zukünftig zwischen Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt beim Leistungserbringer. Dazu zählen auch Flächen der genutzten Wohnimmobilien.

Anbieter von stationären Einrichtungen werden ab dem 01.01.2020 zum Vermieter. Die stationären Einrichtungen werden ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr als solche bezeichnet. Die Wohnform wird dann als "persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung, der aber keine eigenständige Wohnung darstellt" bezeichnet. Zwischen der Einrichtung und den Menschen mit Behinderung entsteht ein Mietverhältnis. Das heißt, die Einrichtungen stehen zukünftig in der Verantwortung, Mietverträge auszustellen, Mietkautionen zu verwalten und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen.

SPARTACUS unterstützt bei der Ermittlung des Wohnraums

Basis zur Erstellung der Mietverträge ist der ermittelte Wohnraum. Die Erhebung der Flächen ist durch jede stationäre Einrichtung (z. B. Wohnheime, Wohnstätten) individuell vorzunehmen. Die CAFM-Software SPARTACUS Facility Management® (SPARTACUS) unterstützt bei der Ermittlung des Wohnraums und bei der zentralen Datenverwaltung. Auf Basis der hinterlegten Flächen und entsprechender Umlageschlüssel können die wichtigsten Kennzahlen ermittelt werden:

Ermittlung der gesamten Nettogrundfläche in m²

Ermittlung der Wohnfläche, Fachbereichsfläche und Mischfläche in m²

Ermittlung der Wohnfläche in m² pro Platz

Ermittlung der Fachbereichsfläche in m² pro Platz

Ermittlung der Mischfläche in m² pro Platz

Ermittlung weiterer definierter Umlageflächen in m² pro Platz entsprechend der Anforderungen und Festlegungen

Ermittlung der Mietkosten

Ausweisung der Wohnflächennutzung pro Bewohner

Zuordnung der Kosten von Fachleistungen oder existenzsichernden Leistungen durch Flächenzuordnung zum jeweiligen Leistungszweck

Darüber hinaus bietet die CAFM-Lösung SPARTACUS Facility Management® weitere Funktionalitäten im Rahmen des FM-Prozesses Vermietungsmanagement. Die Leistungserbringer werden mithilfe der Software u. a. bei der Verwaltung von Mietverträgen, Kautionszahlungen sowie Mietern und Vermietern unterstützt. Außerdem sind die Hinterlegung von Verrechnungsvorschriften, Berechnung der Sollstellung von Miet- und Nebenkosten und die Erfassung von Rechnungen zu Objekten möglich.

Das CAFM-System SPARTACUS Facility Management® (SPARTACUS) ist ein Produkt der 160 Mitarbeiter starken N+P Informationssysteme GmbH (N+P). Seit der Gründung im Jahr 1990 verfolgt das IT-Systemhaus die Vision, IT-Systeme entlang der Wertschöpfungskette zu durchgängigen Lösungen zu verbinden. Anwender erhalten mit SPARTACUS daher keine CAFM-Insel, sondern ein CAFM-System, das sich dank intelligenter Integrationsbausteine in die bestehende IT-Landschaft integriert. Durch die Anbindung an Planungssoftware wird somit auch die nahtlose Integration des Gebäudemanagements in die BIM-Strategie möglich. Das nach GEFMA 444 zertifizierte CAFM-System ist im Sparkassen- und Volksbankenbereich, in der öffentlichen Verwaltung, in der Industrie- und Logistikbranche sowie bei sozialen Diensten etabliert. Über 200 CAFM-Kunden setzen auf die leistungsstarke Software, die die Verwaltung von Liegenschaften, Gebäuden, Anlagen sowie Inventar in wirtschaftlicher, transparenter und effizienter Weise unterstützt.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das CAFM-System SPARTACUS Facility Management® (SPARTACUS) ist ein Produkt der 160 Mitarbeiter starken N+P Informationssysteme GmbH (N+P). Seit der Gründung im Jahr 1990 verfolgt das IT-Systemhaus die Vision, IT-Systeme entlang der Wertschöpfungskette zu durchgängigen Lösungen zu verbinden. Anwender erhalten mit SPARTACUS daher keine CAFM-Insel, sondern ein CAFM-System, das sich dank intelligenter Integrationsbausteine in die bestehende IT-Landschaft integriert. Durch die Anbindung an Planungssoftware wird somit auch die nahtlose Integration des Gebäudemanagements in die BIM-Strategie möglich. Das nach GEFMA 444 zertifizierte CAFM-System ist im Sparkassen- und Volksbankenbereich, in der öffentlichen Verwaltung, in der Industrie- und Logistikbranche sowie bei sozialen Diensten etabliert. Über 200 CAFM-Kunden setzen auf die leistungsstarke Software, die die Verwaltung von Liegenschaften, Gebäuden, Anlagen sowie Inventar inwirtschaftlicher, transparenter und effizienter Weise unterstützt.



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Datum: 30.09.2019 - 09:58 Uhr
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