Daimler zahlt fast eine Milliarde Euro Bußgeld - die Reaktionen
(ots) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegenüber der
Daimler AG ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.
Daimler will keine Rechtsmittel einlegen und das Bußgeld akzeptieren
- ohne allerdings seine Schuld einzugestehen. Das Unternehmen
vertritt weiter die Auffassung, im Abgasskandal nichts falsch gemacht
und nicht betrogen zu haben. So wehrt man sich bisher mit allen
Mitteln und durch alle Instanzen gegen Klagen von Käufern und
Anlegern und gegen Rückrufbescheide durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Die Zahlungen werden keine Auswirkungen auf das Ergebnis haben, so
Daimler. Das liegt daran, dass Daimler in seiner Bilanz bereits hohe
Rückstellungen für mögliche Strafen im Abgasskandal notiert hatte.
Auch andere haben sich geäußert. Der baden-württembergische
Ministerpräsident Winfried Kretschmann etwa sagte, Daimler würden nun
Mittel für wichtige Innovationen fehlen. Er gehe aber davon aus, dass
der Konzern das trotzdem stemmen werde. Es gehe hier um Dinge aus der
Vergangenheit, der Blick müsse aber auf die Zukunft gerichtet sein.
Derweil ist die Diskussion, wie das Bußgeld verwendet werden soll,
bereits in vollem Gange. Die Stuttgarter Koalition aus Grünen und CDU
würde das Geld gerne für den Klimaschutz verwenden. Doch während die
CDU eine Stiftung bevorzugt, wollen die Grünen das Geld direkt in
gezielte Maßnahmen investieren.
Der Bund der Steuerzahler hat dagegen ganz andere Ideen. Er
fordert, das Geld zur Schuldentilgung und zur Absenkung der
Grunderwerbssteuer zu verwenden. Schon lange streitet man sich im
Landtag von Baden-Württemberg um die Höhe dieser Steuer.
Nachdem Bosch und Porsche ihre Strafen in Höhe von zusammen 625
Millionen Euro bereits an das Land Baden-Württemberg überwiesen
haben, werden in Kürze mit dem Bußgeld von Daimler gut 1,5 Milliarden
Euro zu verteilen sein.
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HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.
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Datum: 27.09.2019 - 11:51 Uhr
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