KeineÜberwachung von Klimaschutzvorschriften durch Landesbehörden: Deutsche Umwelthilfe kritisiert fehlende Kontrolle des Gebäudeenergieausweises
(ots) - Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe zum
Kontrollverhalten der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer
zeigt: Energieverbrauchsangaben, Effizienzklassen und Vorliegen eines
Gebäudeenergieausweises werden bei der Bewerbung von Miet- und
Kaufimmobilien praktisch nicht kontrolliert - Einzig die
Marktüberwachungsbehörde in Bremen verhängt Sanktionen bei
festgestellten Verstößen - Die für den Klimaschutz im Gebäudebereich
zuständigen Landesbehörden verweigern die wirksame Kontrolle einer
der wichtigsten Säulen der europäischen Klimaschutzpolitik -
Verbraucher müssen sich bei der Wohnungssuche auf korrekte und
vollständige Angaben zum Energieverbrauch und Sanierungszustand der
Immobilie verlassen können
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt 15 von 16
Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer abermals ein vernichtendes
Zeugnis aus. Bis auf die Behörde in Bremen setzen alle anderen
Landesbehörden die EU-Vorgabe, Angaben zu Energiekosten und
Energieeffizienz aus dem Gebäudeenergieausweis bei der Bewerbung von
Miet- und Kaufimmobilien wirkungsvoll zu kontrollieren und Verstöße
dagegen zu verfolgen, nicht um. Ein wichtiges Element der
europäischen Klimaschutzpolitik kann durch diese Verweigerung der
Behörden seine Wirksamkeit nicht entfalten.
Für Wohnungs- oder Hauskäufer sowie Mieter sind Angaben zur
Energieeffizienz und den Energiekosten wesentliche Informationen zur
Beurteilung einer Immobilie. Häufig werden diese Angaben aus dem
Energieausweis jedoch bei der Bewerbung in Anzeigen, Broschüren und
vor allem bei Besichtigungsterminen verweigert. Gemäß EU-Richtlinie
2010/31/EU sind diese Angaben in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten
zwingend vorzunehmen und durch die Mitgliedsländer durch wirksame
Kontrollen durchzusetzen. Diese in nationales Recht innerhalb der
Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzte EU-Richtlinie verpflichtet
die Bundesländer, die Vorschriften rund um den Energieausweis wirksam
zu kontrollieren und Verstöße zu verfolgen.
Ob und in welcher Form die zuständigen Behörden dieser Aufgabe
nachkommen, untersucht die DUH bereits seit sechs Jahren - mit fast
gleichbleibend ernüchterndem Ergebnis: Die Behörden verweigern dem
Verbraucher einen wirksamen Schutz. Auch die Untersuchungen des
Kontrollverhaltens in den Jahren 2017 und 2018 zeigen mit Ausnahme
des Bundeslands Bremen ein gegenüber den Vorjahren fast
gleichbleibendes erschreckendes Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung
der in der EnEV vorgeschriebenen Informationspflichten.
"Solange es um die reine Ankündigung von Klimaschutzzielen in zehn
Jahren geht, sind Bundes- und Landesregierungen Weltmeister des
Wortes. Wie ein Soufflé fallen die Klimaschutzprogramme am ''Zahltag''
aber zusammen. Der nächste kommt bereits 2020. Seit 2009 liefert
Deutschland keine Reduktion der CO2-Emssionen. Neben dem
Verkehrsbereich ist hierfür der immer noch viel zu hohe
Gebäudeenergiebedarf ursächlich verantwortlich", so Jürgen Resch,
DUH-Bundesgeschäftsführer.
Umso unverständlicher ist daher für die DUH die Weigerung von 15
der 16 Bundesländer, die Verkäufer und Vermieter von Immobilien zur
Angabe der Energiekosten- und Effizienz zu bringen. "Unsere
jährlichen Untersuchungen des behördlichen Wegsehens bei
Klimaschutzverstößen zeigen ein erschreckendes Maß an Desinteresse
der zuständigen Behörden, die gesetzlich vorgeschriebenen
Informationen aus dem Gebäudeenergieausweis durchzusetzen und
potentielle Mieter und Käufer vor ihrer Entscheidung über mögliche
hohe Folgekosten durch einen ungenügenden energetischen Zustand der
Immobilie zu informieren", so Resch weiter, der für diesen Zustand
auch die stiefmütterliche Ausstattung der Marktüberwachungsstellen
mit verantwortlich macht.
"Neben der in vielen Bundesländern bereits wiederholt
festgestellten fehlenden Bereitschaft zur Durchsetzung von
umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften, kommt die vielerorts
zu geringe Finanz- und Personalausstattung hinzu. Die Behörden müssen
den klaren Auftrag und die notwendigen Mittel erhalten, um die
Umsetzung der EnEV und konkret das Auslegen des Energieausweises zu
kontrollieren. Ansonsten verkommt das für den Klimaschutz so wichtige
Verbraucherschutzinstrument dauerhaft zu einer Luftnummer", so Resch.
Wie bereits in 2017 verneinen Baden-Württemberg, Bayern,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Hessen,
Rheinland-Pfalz und Thüringen auch in 2018 anlassunabhängig die
Einhaltung der Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen zu
kontrollieren. Schleswig-Holstein sieht in der Sicherstellung der
Einhaltung dieser Informationspflicht keine vorrangige staatliche
Aufgabe. Berlin stellt die Kontrollen in das Ermessen der
nachgeordneten Behörden.
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und
Schleswig-Holstein sehen zumindest die Notwendigkeit, anlassbezogen
bei Verletzung der Informationspflicht nach Paragraph 16 Absatz 2
EnEV tätig zu werden. Auf Beschwerden und Anzeigen sollen die unteren
Bauaufsichtsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen adäquat reagieren.
Lediglich Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass bereits nach geltender
Rechtslage die Möglichkeit anlassunabhängiger Kontrollen der
Informationspflicht bei Wohnungsbesichtigungen bestehe.
Für 2017 konnte Bremen als einziges Bundesland zu der Frage, ob
Immobilienanzeigen auf die gesetzlichen Pflichtangaben
stichprobenweise hin kontrolliert wurden, Zahlen nennen (1.053
Kontrollen in 2017). Bis zum August 2018 wurden weitere 153
Immobilienanzeigen hinsichtlich der Pflichtangaben zum Energieausweis
im Rahmen von Stichproben kontrolliert und 25 Bußgeldverfahren
eingeleitet. Darüber hinaus geben für 2018 lediglich vier weitere
Bundesländer (Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und
Thüringen) an, die Einhaltung der Vorgaben der EnEV für die Bewerbung
von Immobilien zu kontrollieren. Genaue Zahlen werden nicht
vorgelegt.
"Dass die Länder das Vorhandensein der Energieausweisangaben in
Immobilienanzeigen größtenteils nicht kontrollieren, und mit Bremen
nur ein Bundesland festgestellte Verstöße mit Strafen belegt, zeigt,
wie notwendig die Stichprobenkontrollen der DUH und anderer
Verbraucherschutzorganisationen sind. Die DUH wird daher weiterhin
prüfen, ob bei der Bewerbung von Immobilien in Broschüren, Anzeigen
und stichprobenhaft zukünftig auch bei Besichtigungen die
erforderlichen Hinweise auf die energetische Qualität erfolgen, um
Verbraucher vor Desinformation zu schützen", stellt die Leiterin des
DUH-Bereichs ökologische Marktüberwachung, Agnes Sauter klar.
Im Rahmen der diesjährigen Abfrage über Vollzugsaktivitäten in
2018 bat die DUH erstmals um Mitteilung nach der personellen
Ausstattung der Behörden bei ihren Marktüberwachungsaufgaben zur
Durchsetzung der Informationspflichten zum Energieausweis. Sachsen
und Mecklenburg-Vorpommern sehen keinen Bedarf, die Kontrollstellen
für Energieausweise nach Paragraph 26d EnEV zur Erfüllung der
gesteigerten Anforderungen an die Marktüberwachung personell und mit
Sachmitteln auszustatten. Baden-Württemberg stattet die Stelle mit
1,5 Stellen und 67.000 Euro Sachmitteln aus, Sachsen-Anhalt stellt
nach eigenen Angaben 2019 mit 25.000 Euro nur halb so viele
Sachmittel für den EnEV-Vollzug bereit wie noch 2018.
Auffällig ist, dass den befragten obersten Landesbehörden, sowohl
für 2017 als auch für 2018, in vielen Fällen nach wie vor überhaupt
keine Zahlen zur Aufgabenerfüllung durch die zuständigen Behörden
vorliegen. Grund dafür sind fehlende Berichtspflichten gegenüber den
übergeordneten Ministerien, die zu erheblichen Informationsdefiziten
führen und damit der Durchsetzung des Energieeinsparrechts schaden.
Außer in Bremen und in Thüringen zeigt sich bei den Ministerien ein
erhebliches Informationsdefizit bezüglich der Aktivität der
zuständigen unteren Behörden der Bauaufsicht. Berichtspflichten sind
größtenteils nicht vorhanden. Die Ministerien können offensichtlich
auf keine Daten zum Vollzug der EnEV zugreifen. Direktionsrechte
können nicht effektiv wahrgenommen werden.
Hintergrund:
Der Gebäudeenergieausweis soll Verbraucher über die energetische
Qualität einer Immobilie aufklären und diese sowohl zu nachhaltigen
Kauf- und Mietentscheidungen animieren als auch für Transparenz bei
den Energiekosten sorgen. Langfristig soll der Ausweis die
Attraktivität energetisch günstiger Immobilien am Markt steigern und
damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der
Gesetzgeber hält dabei die Informationen für so wesentlich, dass
bereits in Immobilienanzeigen über den Energieverbrauch einer
Immobilie aufgeklärt werden muss. Verpflichtet sind sowohl Verkäufer,
Vermieter als auch Makler. Auch bei Wohnungsbesichtigungen muss der
Ausweis dem Interessenten vorgelegt oder deutlich sichtbar vor Ort
ausgehängt werden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 27.09.2019 - 10:33 Uhr
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