TÜV Rheinland: Kostenloser Licht-Test im Oktober / Alle Servicestationen von TÜV Rheinland bieten kostenlosen Licht-Test im Oktober an / Autobeleuchtung regelmäßig kontrollieren
(ots) - Die richtige Beleuchtung am Fahrzeug ist in der
dunklen Jahreszeit das A und O für Verkehrssicherheit. Daher bietet
TÜV Rheinland im Oktober einen kostenlosen Licht-Test an allen mehr
als 130 Standorten in ganz Deutschland. Dabei kontrollieren die
Fachleute von TÜV Rheinland die vollständige Beleuchtungsanlage des
Kraftfahrzeugs auf die Funktion. Hierzu gehört beispielsweise auch,
ob die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind. Zur Beleuchtungsanlage
zählen Abblend- und Fernlicht, Nebel- und Tagfahrlicht, Begrenzungs-
und Parkleuchten, Brems- und Rücklichter, Warnblinkanlage, Blinker
und die Nebelschlussleuchten.
Xenon- und LED-Licht besser von der Werkstatt wechseln lassen
Vor der nächsten Fahrt können Autofahrerinnen und Autofahrer die
Beleuchtung auch selbst testen. "Wichtig ist es, dabei sämtliche
Leuchten und Scheinwerfer zu überprüfen", erklärt TÜV
Rheinland-Fachmann Thorsten Rechtien. Das geht am einfachsten, wenn
eine zweite Person bei der Kontrolle helfen kann. Alternativ heißt
es: Beleuchtung einschalten und um das Fahrzeug herumgehen.
Kniffliger ist es, Bremsleuchten allein zu testen, da hierfür das
Bremspedal dauerhaft betätigt werden muss. Der Tipp von
Fahrzeugexperte Thorsten Rechtien: "Um die Bremsbeleuchtung zu
testen, kann man sich vor eine helle Wand oder zum Beispiel in die
Tiefgarage stellen." Stellt sich bei der Überprüfung ein Defekt an
der Beleuchtung heraus, empfiehlt Rechtien: "Den Wechsel von
Xenonbrennern sollte man wegen der Hochvolttechnik besser einer
Fachwerkstatt überlassen - ebenso den Austausch von
LED-Leuchtmitteln."
Abblendlicht rechtzeitig einschalten - Sensoren reagieren oft zu
spät
Der kostenlose Licht-Test im Oktober hat bei TÜV Rheinland eine
lange Tradition, da eine funktionierende Beleuchtungsanlage in Herbst
und Winter besonders wichtig für die Verkehrssicherheit ist. Auch
tagsüber, bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, starken
Regen oder Schneefall, sollten Autofahrer rechtzeitig das
Abblendlicht einschalten. Hier gilt der Grundsatz: besser früher als
zu spät. "Zwar besitzen heute viele moderne Autos eine
Lichtautomatik, die in der Dämmerung die Beleuchtung von selbst
einschaltet. Doch was viele nicht wissen: Bei Nebel oder diffusem
Licht reagieren die Sensoren häufig zu spät", so Rechtien.
Übrigens: Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfen in der
Fahrzeugfront, die Autofahrer zusätzlich zum Abblendlicht bei
unzureichender Sicht aktivieren dürfen, ist der Einsatz der
Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50
Metern erlaubt. Besonders bei Nässe und Dunkelheit blenden die
Schlussleuchten den nachfolgenden Verkehr ansonsten extrem. Zur
Orientierung: Die Entfernung von 50 Metern entspricht auf der
Autobahn dem Abstand zwischen zwei Begrenzungspfosten. Gleichzeitig
sollte bei einer so schlechten Sicht die Höchstgeschwindigkeit von
Tempo 50 nicht überschritten werden.
Wie ein Licht-Test abläuft und warum er so wichtig ist, erklärt
TÜV Rheinland im Video: https://www.youtube.com/watch?v=J81WTNcV5BM
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.09.2019 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1757404
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Kostenloser Licht-Test im Oktober / Alle Servicestationen von TÜV Rheinland bieten kostenlosen Licht-Test im Oktober an / Autobeleuchtung regelmäßig kontrollieren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
T (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).